SP-Landesschulrat darf weiter behaupten, dass in Kärntner Schulen "Umfärbeln und Mobbing" stattfindet
Redaktion
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Jörg Haider wurde auch dazu verurteilt, die Kosten des Verfahrens zu tragen
Klagenfurt - Das Landesgericht Klagenfurt hat in erster
Instanz eine Klage von Landeshauptmann Jörg Haider (F) abgewiesen,
mit welcher er vom SPÖ-Vizepräsidenten des Landesschulrates, Rudolf
Altersberger, Widerruf und Unterlassung des Vorwurfs gefordert hatte,
dass in zwei Schulen in St. Veit/Glan "Umfärbeln und Mobbing
stattgefunden haben". Das Urteil ist allerdings noch nicht
rechtskräftig.
Altersberger hatte im Dezember 2002 in einer Presseaussendung die
Vorgangsweise bei der Zusammenlegung zweier St. Veiter Schulen mit
den Worten, dass dort "Umfärbelungen und Mobbing" stattfinden,
kritisiert. Der Direktor der Sporthauptschule sei "in die Pension
gemobbt" worden, um diese mit einer "blauen" Schule, der HS 3, zu
vereinen. In einem anderen Fall habe der Amtsführende Präsident
Heiner Zechmann seinen Pressereferenten Rudolf Elpelt als Direktor
des BRG St. Veit eingesetzt.
Richter: Kritik nachvollziehbar
Zivilrichter Helmut Arbeiter habe im Urteil festgestellt, dass
einerseits "diese Kritik nachvollziehbar" und andererseits eine
"scharfe, überzogene Kritik rechtlich zulässig ist, weil im konkreten
Fall 'Umfärbeln und Mobbing' nicht als Tatbestand zu werten" sei,
erklärte Altersberger am Freitag. Der
Landeshauptmann sei auch dazu verurteilt worden, die Kosten des
Verfahrens zu tragen. (APA)
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