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Jörg Haider wurde auch dazu verurteilt, die Kosten des Verfahrens zu tragen

Foto: Reuters/Föger
Klagenfurt - Das Landesgericht Klagenfurt hat in erster Instanz eine Klage von Landeshauptmann Jörg Haider (F) abgewiesen, mit welcher er vom SPÖ-Vizepräsidenten des Landesschulrates, Rudolf Altersberger, Widerruf und Unterlassung des Vorwurfs gefordert hatte, dass in zwei Schulen in St. Veit/Glan "Umfärbeln und Mobbing stattgefunden haben". Das Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.

Altersberger hatte im Dezember 2002 in einer Presseaussendung die Vorgangsweise bei der Zusammenlegung zweier St. Veiter Schulen mit den Worten, dass dort "Umfärbelungen und Mobbing" stattfinden, kritisiert. Der Direktor der Sporthauptschule sei "in die Pension gemobbt" worden, um diese mit einer "blauen" Schule, der HS 3, zu vereinen. In einem anderen Fall habe der Amtsführende Präsident Heiner Zechmann seinen Pressereferenten Rudolf Elpelt als Direktor des BRG St. Veit eingesetzt.

Richter: Kritik nachvollziehbar

Zivilrichter Helmut Arbeiter habe im Urteil festgestellt, dass einerseits "diese Kritik nachvollziehbar" und andererseits eine "scharfe, überzogene Kritik rechtlich zulässig ist, weil im konkreten Fall 'Umfärbeln und Mobbing' nicht als Tatbestand zu werten" sei, erklärte Altersberger am Freitag. Der Landeshauptmann sei auch dazu verurteilt worden, die Kosten des Verfahrens zu tragen. (APA)