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Elfriede Blauensteiner beim Mordprozess im August 1999

Foto: Reuters/Prammer

Elfriede Blauensteiner ist tot. Die wegen dreifachen Mordes rechtskräftig verurteilte 72-Jährige starb in der Nacht auf Sonntag in einem Krankenhaus.

Das hat am Dienstag Wolfgang Kunz, der Leiter der Justizanstalt Schwarzau am Steinfelde, auf Anfrage der APA bestätigt.

Blauensteiner widerrief erste Geständnisse

Elfriede Blauensteiner war im Jänner 1996 unter dem Verdacht des mehrfachen Mordes in ihrer Wohnung in Wien-Margareten festgenommen worden. Der Frau wurde anfänglich angelastet, in den Jahren 1992 bis 1995 ihren Ehemann und zwei ihrer Lebensgefährten mit Medikamenten vergiftet zu haben. Verdachtsmomente gab es in der Folge in insgesamt sechs Fällen.

Die Wienerin, die die Ermittler damals als extrem berechnend und mit einem hohen Maß an Charme ausgestattet charakterisierten, gab in der Folge mehrere Morde zu, durch die sie sich hohe Erbschaften verschaffte. Sie widerrief die Geständnisse jedoch wenig später.

Erster Prozess 1997

Der knapp vier Wochen dauernde Prozess in Krems rief enormes Medienecho hervor. Elfriede Blauensteiner wurde am 7. März 1997 wegen des Mordes an Alois P. zu lebenslanger Haft verurteilt, wobei der Senat die Höchststrafe u.a. mit der Geldgier der als passionierte Casino-Besucherin bekannten Angeklagten begründete.

Harald A. Schmidt, ehemaliger Rechtsbeistand Blauensteiners und wegen Beihilfe angeklagt, wurde in Krems von der Beteiligung am Mord freigesprochen. Er bekam allerdings sieben Jahre wegen versuchten schweren Betrugs, falscher Testamentslegung und wegen Beihilfe zur vorsätzlichen Körperverletzung mit tödlichem Ausgang.

"Schwarze Witwe"

Im zweiten Prozess am Wiener Landesgericht wurde die "schwarze Witwe" des zweifachen Mordes schuldig gesprochen: Elfriede Blauensteiners Nachbarin Franziska Köberl war am 15. Dezember 1992 im Spital gestorben, Friedrich Döcker starb am 8. August 1994. Da die österreichische Rechtsordnung für "Lebenslange" keine weitere Sanktionsmöglichkeit vorsieht, gab es keine Zusatzstrafe. (APA)