Wien - Um die vom Infrastrukturministerium bis Ende April 2004 eingemahnten Änderungen im ÖBB-Dienstrecht tatsächlich zu erreichen, muss der ÖBB-Vorstand harte Brocken wegverhandeln. Der Startschuss für die Verhandlungen fällt am Mittwoch. Das neue, entrümpelte Dienstrecht soll um 100 Millionen Euro billiger kommen. Um den Streik zu beenden, wird mit der Gewerkschaft der Eisenbahner über folgende Punkte verhandelt:
  • Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall soll von einem Jahr - je nach Dauer der Zugehörigkeit zum Unternehmen - auf maximal vier Monate reduziert werden.
  • Die Biennalsprünge sollen von derzeit 16 bis acht auf vier bis acht halbiert werden, was eine Verflachung der Einkommenskurve bedeutet.
  • Um den derzeit gültigen faktischen Kündigungsschutz aufweichen zu können, soll das Einstimmigkeitsprinzip in der so genannten Disziplinarkammer aufgehoben werden. Dieses hat Kündigungen bis auf wenige Ausnahmen bisher verunmöglicht.
  • Vorerst kommt kein klassischer Kollektivvertrag (KV), das System der Einzeldienstverträge bleibt. Allerdings wird die derzeitige Arbeitszeitregelung durch das Arbeitszeitgesetz ersetzt, damit es später einen KV geben kann. Um die dadurch bedingten Mehrkosten von rund 125 Millionen Euro zu vermeiden, soll danach wieder die flexiblere ÖBB-Arbeitszeitregelung gelten. (ung)