Tollwutimpfung ist Bedingung
Die Tollwutimpfung ist die einzige Bedingung, die Haustiere erfüllen müssen, wenn sie in der EU auf Reisen gehen. Für Fahrten nach Irland, nach Schweden und in das Vereinigte Königreich gelten noch zusätzliche Regeln. Da muss an Tieren mehrere Monate, nachdem sie gegen Tollwut geimpft worden sind, eine Antikörper-Titration vorgenommen werden. Mit diesem Test wird geprüft, ob die Vakzine wirksam waren. Das Vereinigte Königreich und Irland verlangen außerdem, dass die Vierbeiner gegen Zecken und Bandwürmer behandelt sein müssen. Für das Mitführen nach Schweden gelten je nach Herkunftsland des Tieres weitere besondere Bestimmungen.
Angaben über die "Vorgeschichte" des Tieres
Der blaue Ausweis - mit dem gelben Sternenkranz des Europa-Emblems versehen - beinhaltet auch Angaben über sonstige Impfungen, einschließlich solcher, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, sowie Einzelheiten zur veterinärmedizinischen "Vorgeschichte" des Tieres. Ausgestellt wird der Pass in englischer Sprache und der Amtssprache des ausstellenden Mitgliedstaates. Als Kennnummer dient die Mikrochip-Nummer oder die Tätowierungsnummer des Vierbeiners.