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Am Sommer 2004 können Haustiere in der EU ungehindert reisen, Bedingung ist die Tollwutimpfung

Foto: Reuters/HO
Erleichterung beim Reisen mit Haustieren: Ab kommenden Sommer muss jeder Hunde-, Katzen- oder Frettchenbesitzer beim Übertritt in ein EU-Land den neuen Heimtierpass herzeigen. Damit wird amtlich attestiert, dass u.a. ein Tier gegen Tollwut geimpft ist. Die Entscheidung über ein einheitliches Muster für einen EU-Heimtierpass anstelle der vielen unterschiedlichen Bescheinigungen wurde heute, Donnerstag, von der Europäischen Kommission getroffen. Die neue EU-Bestimmung wird am 3. Juli 2004 wirksam.

Tollwutimpfung ist Bedingung

Die Tollwutimpfung ist die einzige Bedingung, die Haustiere erfüllen müssen, wenn sie in der EU auf Reisen gehen. Für Fahrten nach Irland, nach Schweden und in das Vereinigte Königreich gelten noch zusätzliche Regeln. Da muss an Tieren mehrere Monate, nachdem sie gegen Tollwut geimpft worden sind, eine Antikörper-Titration vorgenommen werden. Mit diesem Test wird geprüft, ob die Vakzine wirksam waren. Das Vereinigte Königreich und Irland verlangen außerdem, dass die Vierbeiner gegen Zecken und Bandwürmer behandelt sein müssen. Für das Mitführen nach Schweden gelten je nach Herkunftsland des Tieres weitere besondere Bestimmungen.

Angaben über die "Vorgeschichte" des Tieres

Der blaue Ausweis - mit dem gelben Sternenkranz des Europa-Emblems versehen - beinhaltet auch Angaben über sonstige Impfungen, einschließlich solcher, die gesetzlich nicht vorgeschrieben sind, sowie Einzelheiten zur veterinärmedizinischen "Vorgeschichte" des Tieres. Ausgestellt wird der Pass in englischer Sprache und der Amtssprache des ausstellenden Mitgliedstaates. Als Kennnummer dient die Mikrochip-Nummer oder die Tätowierungsnummer des Vierbeiners.

"Das ist eine höchst erfreuliche Nachricht für Tierhalter wie mich", erklärte der für Gesundheit und Verbraucherschutz zuständige Kommissar David Byrne. Dies sei ein wichtiger Schritt in Bezug auf ungehindertes Reisen und freies Mitführen von Vierbeinern. (APA)