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Foto: APA/Bearbeitung: Beigelbeck
Ab sofort darf mit einer Sondergenehmigung zu Testzwecken auf Oberösterreichs Autobahnen das Gaspedal wieder bis zum Anschlag durchgedrückt und die Tachonadel auf die 200-km/h-Marke gedreht werden.

Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat der oberösterreichischen Landesregierung per Urteil nämlich eine "rasante" Abfuhr erteilt: Jener Bescheid vom heurigen Juni rund um eine sofortige Aufhebung aller "Sonderlizenzen" zu Testfahrten im Hochgeschwindigkeitsbereich wurde mit dem Hinweis auf "wesentliche Begründungsmängel" für nichtig erklärt.

"Raser-Bescheide"

Der niederösterreichische Hersteller für Motorsteuergeräte, der ursprünglich zu Testzwecken diverser Fahrzeuge ab Mai 2003 einen dieser "Raser-Bescheide" in Händen hielt, diesen aber im Juni wieder abgeben musste, darf jetzt doch auf "High-Speed-Level" über den Asphalt im Land ob der Enns jagen. Die oberösterreichischen Behörden hätten für einen gültigen Widerruf "eine konkrete Gefährdung von Personen nachweisen und in einem mängelfreien Verfahren feststellen müssen", heißt es VwGH-Urteil.

Verkehrsreferent und Landeshauptmannstellvertreter Erich Haider (SP) erklärte in einer ersten Stellungnahme, er halte diese Testfahrten weiter für ein "zu hohes Risiko" und nehme deshalb diese Ansicht des Verwaltungsgerichtshofes "mit Bedauern zur Kenntnis".

Haider kündigte eine "rasche Prüfung bezüglich einer neuerlichen Aufhebung der entsprechenden Bescheide" an. Er berief sich auch auf eine schriftliche Mitteilung der Asfinag als zuständiger Straßenerhalter: "Darin wurde bereits im Sommer klar mitgeteilt, dass die oberösterreichischen Autobahnen für so hohe Geschwindigkeiten nicht ausgebaut sind." (mro/DER STANDARD; Printausgabe, 3.12.2003)