Leipzig - Die CDU hat auf ihrem Parteitag in Leipzig ein Programm zur umfassenden Reform von Renten-, Gesundheits- und Arbeitsmarktpolitik für Deutschland beschlossen. Es stützt sich großteils auf die von der Kommission um Ex-Bundespräsident Roman Herzog (CDU) erarbeiteten Empfehlungen. Der Leitantrag des Bundesvorstands wurde auf dem Parteitag in einigen Punkten geändert, wodurch vor allem ärmere Menschen und Familien entlastet werden sollen.
  • Rente bzw. Pensionen: Die volle Rente soll es ab 2023 nur noch für Arbeitnehmer geben, die erst mit 67 Jahren in Rente gehen oder mindestens 45 Jahre Beiträge bezahlt haben. Ein Demografiefaktor soll den wachsenden Anteil von Rentnern ausgleichen. Für langjährige Beitragszahler wurde eine gesetzliche Mindestrente beschlossen, die etwa 15 Prozent über dem Niveau der Sozialhilfe liegen soll. Renten für Hinterbliebene sollen gekürzt werden. Für die Erziehung von nach 1992 geborenen Kindern sollen fünf statt bisher drei Beitragsjahre angerechnet werden, bei vor 1992 geborenen Kindern drei statt bisher ein Beitragsjahr.

  • Arbeit: Nach nur einem Jahr beitragspflichtiger Beschäftigung soll es künftig nur noch einen Anspruch auf sechs Monate Arbeitslosengeld geben statt bisher zwölf Monate. Schrittweise soll der Leistungsanspruch danach steigen, bis er nach zwei Jahren das Maximum von zwölf Monaten erreicht. Nur für über 55-Jährige soll die Bezugsdauer auf bis zu 18 Monate ansteigen. Im ersten Monat soll das Arbeitslosengeld generell um 25 Prozent gekürzt werden. Frühverrentungen auf Kosten der Arbeitslosenversicherung soll es nicht mehr geben.

  • Gesundheit: Die Krankenkassen sollen durch konstante Prämien finanziert werden. Der pauschale Betrag soll statt wie von der Herzog-Kommission vorgeschlagen 264 Euro nur noch 200 Euro betragen. Kinder bleiben bei den Eltern mitversichert, die Kindergeldstelle zahlt allerdings pro Kind 90 Euro in die Krankenversicherung ein. Einen staatlichen Zuschuss erhalten Alleinstehende mit einem Einkommen unter 1.400 Euro und Ehepaare mit einem Einkommen unter 2.800 Euro. Die gesamte Prämie eines Haushalts darf maximal 15 Prozent des Gesamteinkommens eines Haushalts betragen. Das neue System soll - statt wie anfangs geplant 2013 - nun so bald wie möglich eingeführt werden.

    Der Arbeitgeberanteil soll bei 6,5 Prozent des Bruttoeinkommens eingefroren werden, wovon 1,1 Prozent zur Finanzierung des Krankengeldes dienen, für das künftig allein der Arbeitgeber aufkommen soll. Der Arbeitgeberanteil soll künftig besteuert werden.

  • Pflege: Auch die Pflegeversicherung soll auf ein kapitalgedecktes System umgestellt werden - nun ebenfalls sobald wie möglich statt wie bisher geplant erst 2030. Familien sollen monatlich um zehn Euro entlastet werden, Mehrkosten für die Arbeitgeber durch Streichung eines weiteren Feier- oder Urlaubstages ausgeglichen werden. Heutige Rentner sollen einen Zusatzbeitrag leisten. (APA)