Leipzig - Die CDU hat auf ihrem Parteitag in Leipzig ein
Programm zur umfassenden Reform von Renten-, Gesundheits- und
Arbeitsmarktpolitik für Deutschland beschlossen. Es stützt sich
großteils auf die von der Kommission um Ex-Bundespräsident Roman
Herzog (CDU) erarbeiteten Empfehlungen. Der Leitantrag des
Bundesvorstands wurde auf dem Parteitag in einigen Punkten geändert,
wodurch vor allem ärmere Menschen und Familien entlastet werden
sollen.
Rente bzw. Pensionen: Die volle Rente soll es ab 2023 nur noch für
Arbeitnehmer geben, die erst mit 67 Jahren in Rente gehen oder
mindestens 45 Jahre Beiträge bezahlt haben. Ein Demografiefaktor soll
den wachsenden Anteil von Rentnern ausgleichen. Für langjährige
Beitragszahler wurde eine gesetzliche Mindestrente beschlossen, die
etwa 15 Prozent über dem Niveau der Sozialhilfe liegen soll. Renten
für Hinterbliebene sollen gekürzt werden. Für die Erziehung von nach
1992 geborenen Kindern sollen fünf statt bisher drei Beitragsjahre
angerechnet werden, bei vor 1992 geborenen Kindern drei statt bisher
ein Beitragsjahr.
Arbeit: Nach nur einem Jahr beitragspflichtiger Beschäftigung soll
es künftig nur noch einen Anspruch auf sechs Monate Arbeitslosengeld
geben statt bisher zwölf Monate. Schrittweise soll der
Leistungsanspruch danach steigen, bis er nach zwei Jahren das Maximum
von zwölf Monaten erreicht. Nur für über 55-Jährige soll die
Bezugsdauer auf bis zu 18 Monate ansteigen. Im ersten Monat soll das
Arbeitslosengeld generell um 25 Prozent gekürzt werden.
Frühverrentungen auf Kosten der Arbeitslosenversicherung soll es
nicht mehr geben.
Gesundheit: Die Krankenkassen sollen durch konstante Prämien
finanziert werden. Der pauschale Betrag soll statt wie von der
Herzog-Kommission vorgeschlagen 264 Euro nur noch 200 Euro betragen.
Kinder bleiben bei den Eltern mitversichert, die Kindergeldstelle
zahlt allerdings pro Kind 90 Euro in die Krankenversicherung ein.
Einen staatlichen Zuschuss erhalten Alleinstehende mit einem
Einkommen unter 1.400 Euro und Ehepaare mit einem Einkommen unter
2.800 Euro. Die gesamte Prämie eines Haushalts darf maximal 15
Prozent des Gesamteinkommens eines Haushalts betragen. Das neue
System soll - statt wie anfangs geplant 2013 - nun so bald wie
möglich eingeführt werden. Der Arbeitgeberanteil soll bei 6,5 Prozent des Bruttoeinkommens
eingefroren werden, wovon 1,1 Prozent zur Finanzierung des
Krankengeldes dienen, für das künftig allein der Arbeitgeber
aufkommen soll. Der Arbeitgeberanteil soll künftig besteuert werden.
Pflege: Auch die Pflegeversicherung soll auf ein kapitalgedecktes
System umgestellt werden - nun ebenfalls sobald wie möglich statt wie
bisher geplant erst 2030. Familien sollen monatlich um zehn Euro
entlastet werden, Mehrkosten für die Arbeitgeber durch Streichung
eines weiteren Feier- oder Urlaubstages ausgeglichen werden. Heutige
Rentner sollen einen Zusatzbeitrag leisten. (APA)