Wien - Der Ministerrat hat einen Vorhabensbericht zur Bekämpfung von Sozialbetrug abgesegnet. Justizminister Dieter Böhmdorfer (FP) will damit Lücken im Strafrecht bei der Verfolgung von Firmen schließen, die die Sozialbeiträge für ihre Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß abführen. Für Vizekanzler Hubert Gorbach (FP) handelt es sich dabei vor allem um die "schwarzen Schafe in der Baubranche".

Ein Gesetzesentwurf soll noch vor Weihnachten vorliegen. Dabei wird es unter anderem darum gehen, eine bessere Handhabe gegen (Schein-) Firmen zu finden, die ihre Arbeitnehmer bereits in der Absicht bei der Sozialversicherung anmelden, in der Folge keine Beiträge zu bezahlen.

Als vorsätzlicher Betrug kann dies nach Angaben des Justizministeriums oft nicht verfolgt werden, da die Sozialversicherung ohne Ausnahme alle Versicherten annehmen muss und dafür nicht vorsätzlich getäuscht werden muss. Der im ASVG vorgesehene Strafrahmen für das Nichtabführen von Beiträgen an die Sozialversicherung (zwei Jahre) wird wiederum als nicht ausreichend erachtet.

AK: "Begrüßenswert" aber "ungenügend"

Die Arbeiterkammer, die sich seit Jahren mit diesem Thema auseinander setzt, bezeichnet Böhmdorfers Vorhaben als "begrüßenswert", aber "ungenügend". Da die Geschäftsführer solcher Scheinfirmen meist unauffindbar seien, helfen bloß strafrechtliche Konsequenzen "in 90 Prozent aller Fälle" nichts, sagte AK-Sozialrechtsexperte Christoph Klein zum STANDARD.

Die AK fordert weiter ein Gesamtpaket. Geschlossen werden müssten auch die Gesetzeslücken im Gesellschaftsrecht. Auch fordert die AK die Generalunternehmerhaftung für Sozialbeiträge, was die Bauwirtschaft vehement ablehnt. (DER STANDARD Printausgabe, 3.12.2003, miba)