Ein Gesetzesentwurf soll noch vor Weihnachten vorliegen. Dabei wird es unter anderem darum gehen, eine bessere Handhabe gegen (Schein-) Firmen zu finden, die ihre Arbeitnehmer bereits in der Absicht bei der Sozialversicherung anmelden, in der Folge keine Beiträge zu bezahlen.
Als vorsätzlicher Betrug kann dies nach Angaben des Justizministeriums oft nicht verfolgt werden, da die Sozialversicherung ohne Ausnahme alle Versicherten annehmen muss und dafür nicht vorsätzlich getäuscht werden muss. Der im ASVG vorgesehene Strafrahmen für das Nichtabführen von Beiträgen an die Sozialversicherung (zwei Jahre) wird wiederum als nicht ausreichend erachtet.
AK: "Begrüßenswert" aber "ungenügend"
Die Arbeiterkammer, die sich seit Jahren mit diesem Thema auseinander setzt, bezeichnet Böhmdorfers Vorhaben als "begrüßenswert", aber "ungenügend". Da die Geschäftsführer solcher Scheinfirmen meist unauffindbar seien, helfen bloß strafrechtliche Konsequenzen "in 90 Prozent aller Fälle" nichts, sagte AK-Sozialrechtsexperte Christoph Klein zum STANDARD.