Nach dem Verbot der 1983 gegründeten Wohlfahrtspartei (Refah Partisi) wegen Verstoßes gegen das in der Türkei herrschende Prinzip der strikten Trennung von Staat und Religion war das Parteivermögen nach türkischem Recht in die Staatskasse überführt worden. Dabei wurde das Fehlen der Gelder festgestellt.
Europa
Berufungsgericht bestätigt Haftstrafe für Erbakan
Veruntreuung von Parteigeldern - Urteil bedeutet politisches Aus für islamistischen Ex-Premier
Ankara - Ein türkisches Berufungsgericht hat die
Verurteilung des früheren türkischen Ministerpräsidenten Necmettin
Erbakan zu zwei Jahren und vier Monaten Haft wegen Veruntreuung von
Parteigeldern am Dienstag bestätigt. Damit dürfte Erbakans politische
Karriere beendet sein, da der 77-Jährige nach seiner Verurteilung
keiner Partei mehr angehören und bei Wahlen nicht mehr kandidieren
darf. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Erbakans im Jahr 1998
verbotenene islamistische Wohlfahrtspartei (Refah) mit Billigung des
Ex-Premiers Parteivermögen in Millionen-Dollar-Höhe verschwinden
ließ. Es bestätigte auch die Verurteilung von 69 früheren
Parteifunktionären zu bis zu 14 Monaten Haft.
Erbakan, der zusammen mit der konservativen Partei des Rechten
Weges (DYP) regiert hatte, war im Juni 1997 auf Druck der Armee
zurückgetreten. Als Nachfolgeorganisation der Wohlfahrtspartei
gründete er die Tugendpartei. Als das Verfassungsgericht auch diese
Partei verbot, wurde als deren Nachfolgerin die Partei der Seligkeit
(Saadet) gegründet, zu deren Vorsitzenden Erbakan im Mai gewählt
wurde. (APA)