All diese Vorschriften so zu durchkämmen und in ein System zu fassen, dass am Ende tatsächlich Erwerbsfreiheit quer durch die bald 25 Staaten der EU stehen wird, wird den Rest des Jahrzehnts in Anspruch nehmen. Wie groß die Widerstände beim Aufbruch dieser Schutzbestimmungen sind, zeigte in Österreich zuletzt die bescheiden ausgefallene Liberalisierung der Gewerbeordnung. Und es gibt durchaus berechtigte Bedenken - etwa wie die Qualität einer Dienstleistung gewährleistet werden kann, wenn nationale Zugangsbestimmungen entfallen.
Wirtschaft
<b>Kommentar</B>: EU-Hilfe für Kleine
Jede Schutzbestimmung im eigenen Land hat eine Kehrseite: Sie verhindert, dass man anderswo tätig wird - Von Helmut Spudich
Bisher ist der große europäische Wirtschaftsraum in erster Linie eine Veranstaltung für die Großen: Für Industriekonzerne, Banken oder Telekomunternehmen sind die Grenzen weit gehend gefallen, und große Anwaltssozietäten mit Hunderten Anwälten haben keine Schwierigkeiten, nationalen Auflagen durch eigene Büros und Partnerschaften zu entsprechen. Aber für kleine und mittlere Dienstleister reicht der europäische Horizont weiterhin oft nur bis an die heimische Grenze - kurz dahinter stehen die Schutzwälle nationaler Konzessionen, "Bedarfsprüfungen" und andere bürokratische Hürden. Sie verhindern, dass sich Dienstleister wie Fahrschulen, Gesundheitspersonal oder Künstleragenturen frei ausbreiten können.
Aber gleichzeitig muss man sehen, dass solche Bestimmungen auch heute nicht gleichbedeutend mit garantierter Qualität sind. Wer einen guten Architekten sucht, wird nach Referenzen vorgehen und nicht nach dem billigsten Preis, und die Fähigkeit lokaler Anbieter, große Sprünge zu machen, ist ebenfalls begrenzt, sonst rentiert sich auch ihr Geschäft nicht. Und jede Schutzbestimmung im eigenen Land hat eine Kehrseite: Sie verhindert, dass man anderswo tätig wird, weil es dort gleichartige Barrieren gibt.
(DER STANDARD Printausgabe, 3.12.2003)