Luxemburg/Brüssel - Die Luxemburger EU-Richter haben das Wettbewerbsstrafgeld der EU-Kommission gegen VW von knapp 30,96 Mio. Euro wegen Marktabschottung in Deutschland gekippt. Die Kommission habe nicht nachgewiesen, dass ein Rabatt-Verbot beim Verkauf von "Passat"-Neuwagen zwischen VW und seinen deutschen Händlern vereinbart wurde. Das teilte das EU-Gericht Erster Intanz am Mittwoch in Luxemburg mit. Es ist das erste Mal, dass die EU-Richter ein Strafgeld der Kommission wegen Verstößen im Autovertrieb komplett für nichtig erklärt.

Die Kommission war vor zweieinhalb Jahren eingeschritten, weil der VW-Konzern beim Verkauf von "Passat"-Neuwagen die Preise auf dem Heimatmarkt zwischen 1996 und 1998 künstlich hochgehalten habe. VW hatte gegen die Strafe beim EU-Gericht Erster Instanz geklagt. Die Kommission muss nun innerhalb von zwei Monaten entscheiden, ob sie Berufung in der nächsten Instanz einlegt. Dies wäre der Europäische Gerichtshof (EuGH), das höchste EU-Gericht.

Nur beschränkte Preisnachlässe

In den Jahren 1996 und 1997 hatte Volkswagen seine deutschen Vertragshändler aufgefordert, das neue Modell "Passat" nicht unter der Preisempfehlung zu verkaufen oder nur beschränkte Preisnachlässe einzuräumen. Die Kommission habe nicht nachgewiesen, das die Händler dieser Aufforderung tatsächlich zugestimmt haben, schrieb das Gericht.

Es schloss sich damit im wesentlich der Argumentation von VW an. Der Konzern hatte vor Gericht festgestellt, es habe sich bei den Aufforderungen um einseitige Maßnahmen gehandelt. (APA/dpa)