Die Kommission war vor zweieinhalb Jahren eingeschritten, weil der VW-Konzern beim Verkauf von "Passat"-Neuwagen die Preise auf dem Heimatmarkt zwischen 1996 und 1998 künstlich hochgehalten habe. VW hatte gegen die Strafe beim EU-Gericht Erster Instanz geklagt. Die Kommission muss nun innerhalb von zwei Monaten entscheiden, ob sie Berufung in der nächsten Instanz einlegt. Dies wäre der Europäische Gerichtshof (EuGH), das höchste EU-Gericht.
Nur beschränkte Preisnachlässe
In den Jahren 1996 und 1997 hatte Volkswagen seine deutschen Vertragshändler aufgefordert, das neue Modell "Passat" nicht unter der Preisempfehlung zu verkaufen oder nur beschränkte Preisnachlässe einzuräumen. Die Kommission habe nicht nachgewiesen, das die Händler dieser Aufforderung tatsächlich zugestimmt haben, schrieb das Gericht.