In den Jahren 1996 und 1997 hatte Volkswagen seine deutschen Vertragshändler aufgefordert, das neue Modell "Passat" nicht unter der Preisempfehlung zu verkaufen oder nur beschränkte Preisnachlässe einzuräumen

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Luxemburg/Brüssel/Wolfsburg - Erstmals haben die Luxemburger EU-Richter ein Brüsseler Bußgeld wegen Wettbewerbsverstößen im Autovertrieb gekippt. Sie erklärten ein Strafgeld der EU-Kommission gegen VW von 30,96 Mio. Euro wegen Marktabschottung für ein Automodell für nichtig. Die Kommission habe nicht nachgewiesen, dass sich deutsche VW-Vertragshandler ein Rabattverbot des Konzerns für Passat-Neuwagen zu Eigen machten, urteilte das EU-Gericht Erster Instanz am Mittwoch in Luxemburg.

Volkswagen begrüßte das Urteil. "Wir freuen uns, dass das Gericht offensichtlich unserer Argumentation gefolgt ist", sagte ein VW-Sprecher in Wolfsburg auf Anfrage. Näheres könne das Unternehmen aber erst sagen, wenn die schriftliche Begründung vorliege. Für das mögliche Bußgeld habe der Autobauer Rückstellungen gebildet.

Berufung

Die EU-Kommission muss nun innerhalb der kommenden zwei Monate entscheiden, ob sie beim höchsten EU-Gericht, dem Europäischen Gerichtshof (EuGH), in Berufung geht. Bisher gebe es dazu keinen Beschluss, sagte der Sprecher von EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti in Brüssel. "Das ist kein Sieg", sagte er zu dem Urteil. In Fällen wegen Marktabschottung in Autohandel sei es sehr schwierig für die Kommission, eine tatsächliche Zustimmung von Händlern zu Preisfestsetzungen der Hersteller nachzuweisen. "Da Händler fürchten, aus dem Händlernetz zu fallen, werden sie sich nicht besonders bemerkbar machen."

Die Kommission war vor zweieinhalb Jahren eingeschritten, weil der VW-Konzern beim Verkauf von Passat-Neuwagen die Preise auf dem Heimatmarkt zwischen 1996 und 1998 künstlich hochgehalten habe. Volkswagen hatte seine deutschen Vertragshändler aufgefordert, das neue Passat-Modell nicht unter der Preisempfehlung zu verkaufen oder nur beschränkt Rabatte einzuräumen, schrieb das Gericht.

Beschwerde eines Autokäufers

Die Kommission habe nicht bewiesen, dass die Händler dieser Aufforderung tatsächlich zugestimmt haben. Das Gericht schloss sich damit im wesentlich der Argumentation von VW an. Der Konzern hatte vor Gericht festgestellt, es habe sich bei den Aufforderungen um einseitige Maßnahmen gehandelt. VW verkaufte nach früheren Angaben von 1996 und 1998 etwa 400.000 Passat auf dem Heimatmarkt.

Die Kommission hatte damals auf Grund einer Beschwerde eines Autokäufers gehandelt. Rabattverbote beschränkten den freien Wettbewerb in gravierender Weise, hatte es damals in Brüssel geheißen. VW hatte gegen das Bußgeld beim EU-Gericht Erster Instanz geklagt.

Bußgelder

Die EU-Behörde verhängt seit längerem hohe Bußgelder gegen Autobauer, die Märkte abschotten und damit die Preise künstlich hochhalten. Erst im September hatte der EuGH ein EU-Strafgeld von 90 Mio. Euro gegen VW bestätigt. Der Konzern hatte in den 90er Jahren systematisch deutsche Kunden am Kauf preisgünstiger VW- und Audi-Modelle in Italien gehindert. Gegen diese Entscheidung ist keine Berufung mehr möglich.

Die Kommission wird bei künftigen Fälle in der Branche das Urteil berücksichtigen müssen. Bisherige Fälle müssten nicht neu aufgerollt werden, da eindeutige Schreiben der Händler an kaufwillige Kunden vorlägen, hieß es aus der Behörde. Im Fall VW-Passat sei dies nicht der Fall gewesen.(APA/dpa)