Wels - Wegen Beihilfe zum Selbstmord wurde am Mittwoch beim Landesgericht Wels ein junger Mann zu einem Jahr bedingter Haft verurteilt. Er hatte für seinen Freund ein Gewehr gekauft, mit dem sich dieser wenige Tage später erschoss. Der Angeklagte war geständig.

Die tragischen Vorfälle hatten sich im März 2002 zugetragen. Einem 20-jährigen Mann aus dem Bezirk Wels-Land waren die Probleme über den Kopf gewachsen, er hatte Schulden, außerdem waren mehrere Verwaltungsstrafen offen. Auch in der Beziehung zu einem Mädchen klappte es nicht, dazu kamen noch Alkoholprobleme. Der 20-Jährige fasste den Entschluss, sich das Leben zu nehmen. Er vertraute sich seinem gleichaltrigen Freund an - dem nunmehr Angeklagten.

Waffengeschäft

Die beiden jungen Männer gingen in ein Waffengeschäft. Der Freund mit Selbstmordabsicht glaubte, er würde das Gewehr wegen seiner diversen Verwaltungsstrafen nicht bekommen. Daher half ihm der Angeklagte aus und kaufte das Gewehr. Drei Tage später holte er die Waffe aus dem Geschäft ab und brachte sie seinem Freund in dessen Wohnung. Wiederum drei Tage später erschoss sich der Freund mit dem Gewehr.

Vor Gericht sagte der Angeklagte auf die Frage, ob er nicht versucht habe, seinen Freund vom Selbstmord abzuhalten: "Wenn er sich was vorgenommen hat, war er davon nicht mehr abzubringen."

Sowohl der Angeklagte als auch der Staatsanwalt verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist damit rechtskräftig.(APA)