Die tragischen Vorfälle hatten sich im März 2002 zugetragen. Einem 20-jährigen Mann aus dem Bezirk Wels-Land waren die Probleme über den Kopf gewachsen, er hatte Schulden, außerdem waren mehrere Verwaltungsstrafen offen. Auch in der Beziehung zu einem Mädchen klappte es nicht, dazu kamen noch Alkoholprobleme. Der 20-Jährige fasste den Entschluss, sich das Leben zu nehmen. Er vertraute sich seinem gleichaltrigen Freund an - dem nunmehr Angeklagten.
Die beiden jungen Männer gingen in ein Waffengeschäft. Der Freund mit Selbstmordabsicht glaubte, er würde das Gewehr wegen seiner diversen Verwaltungsstrafen nicht bekommen. Daher half ihm der Angeklagte aus und kaufte das Gewehr. Drei Tage später holte er die Waffe aus dem Geschäft ab und brachte sie seinem Freund in dessen Wohnung. Wiederum drei Tage später erschoss sich der Freund mit dem Gewehr.
Vor Gericht sagte der Angeklagte auf die Frage, ob er nicht versucht habe, seinen Freund vom Selbstmord abzuhalten: "Wenn er sich was vorgenommen hat, war er davon nicht mehr abzubringen."