Wien - Die Ermittlungen rund um jenen Polizeieinsatz in Wien, bei dem sich am Ende eine Frau aus dem Fenster stürzte, laufen weiter. Die Verunglückte und ihr Ehemann haben den Vorfall aufgezeichnet und erheben Prügelvorwürfe gegen die Exekutive, umgekehrt wurde er von einem Beamten wegen schwerer Körperverletzung angezeigt.Besichtigungstermin

Wie berichtet, stand am 7. Oktober der Besichtigungstermin einer zur Zwangsversteigerung ausgeschriebenen Wohnung in Wien-Meidling an. Die Besitzer, Familie A., verweigerten dem Gerichtsvollzieher den Zutritt, der rief die Polizei. Auch die Beamten wurden zunächst nicht in die Wohnung gelassen, da aus Sicht von Herrn Shant A. rechtzeitig ein Aufschiebungsantrag eingebracht worden war und damit die Polizei kein Recht zum Eingreifen hatte. Stimmt nicht, kontert man jetzt beim Bezirksgericht Meidling: Der Antrag sei am Tag des Vorfalls wegen mangelnder Erfolgsaussicht abgewiesen worden, die Besichtigung der Wohnung daher in Ordnung.

Tondokument

Von dem Polizeieinsatz gibt es ein dem STANDARD vorliegendes Tondokument, die beiden Betroffenen ließen ein digitales Aufnahmegerät mitlaufen. Auf der Datei ist unter anderem zu hören, wie Frau A. nach einem Tumult einen der zwölf anwesenden Polizisten beschuldigt, sie geschlagen und an den Haaren gezerrt zu haben. Laut Shant A. soll ein Beamter zweimal auf die Frau eingeschlagen haben.

Etwa eine halbe Stunde nach Eintreffen der Polizei scheint sich die Situation beruhigt zu haben, als plötzlich ein Beamter nach der Rettung schreit. Die Frau hatte sich aus dem Fenster ihrer Wohnung im zweiten Stock gestürzt. Schwer verletzt wurde sie ins Spital gebracht, wo sie noch immer behandelt wird.

Beim Büro für besondere Ermittlungen der Wiener Polizei kennt man die Aufnahme und hat sie der Staatsanwaltschaft übermittelt, wo der Akt nun liegt. Über den Stand des Verfahrens konnte die Behörde am Mittwoch keine Angaben machen. Behandelt wird dort auch die Anzeige des Polizisten gegen Herrn A.: Der soll den Beamten durch einen Tritt in die Kniekehle schwer verletzt haben. (moe, DER STANDARD Printausgabe 4.12.2003)