Die ÖBB werden ab 1.1.2004 werden die ÖBB demnach schrittweise unter einer Holding in vier Aktiengesellschaften und fünf GmbHs geteilt. Die Kompetenzen der Personalvertretung sollen jenen von Betriebsräten in "normalen" Unternehmen angepasst werden. Opposition und Gewerkschaft hatten zuletzt vor allem die Teilung der Infrastruktur in Betrieb und Bau sowie die Finanzierung des Bahnausbaus über neue ÖBB-Schulden kritisiert. ÖVP und FPÖ wollen das Gesetz mit nur kleinen Abänderungen beschließen. Die von der Opposition ebenfalls befürchtete Privatisierung der Bahn wird aber vorerst ausgeschlossen: Laut Gesetz bleibt die ÖBB-Holding zu 100 Prozent im Staatsbesitz, die vier AGs sollen zu 100 Prozent im Eigentum der Holding stehen. Vorerst nicht im Nationalrat beschlossen wird nach den ÖBB-Streiks von November auch das angepeilte neue ÖBB-Dienstrechtsgesetz. Vorstand und Gewerkschaft bekommen bis Ende April 2004 Zeit, selbst neue Arbeitsregelungen auszuverhandeln.
Parlament
<b>Vorschau:</b> Nationalrat beschließt ÖBB-Reform
Bahn wird geteilt, Kompetenzen der Personalvertretung werden eingeschränkt - Privatisierung vorerst ausgeschlossen
Wien - Die umstrittene Reform der ÖBB soll heute,
Donnerstag, endgültig im Nationalrat beschlossen werden. Nach dem
Scheitern der Parteien-Verhandlungen Anfang der Woche wird das
Parlament die Umstrukturierung der Bahn mit den Stimmen der
Regierungs-Fraktionen absegnen. Ebenfalls auf der Tagesordnung steht
auch ein umfangreiches Gesundheitspaket mit einer neuen
Qualitätskontrolle für Arztpraxen, Bestimmungen aus dem
Medikamenten-Sparpaket und der Zusammenlegung der
Sozialversicherungsanstalten der Eisenbahner und des Bergbaues.
In Sachen Gesundheit wird im Ärztegesetz die Schaffung einer
Gesellschaft für Qualitätssicherung durch die Ärztekammer vorgesehen.
Mängel können bis zu einer Disziplinaranzeige und dem Verlus des
Kassenvertrages führen. Bei den Medikamenten soll die Rezeptgebühr
für Generika, wirkstoffgleiche Nachfolgeprodukte, gesenkt werden. Der
Gang zum Chefarzt soll für Patienten künftig entfallen, stattdessen
soll sich der Arzt um die Genehmigung chefarztpflichtiger Medikamente
kümmern. (APA)