Dieser Passus sei nicht, wie von der SPÖ vermutet, verfassungswidrig, so Mayer im Ö1-Mittagsjournal vom Freitag. Er begründet dies damit, dass aufgrund der raschen Umsetzung des Bundesbahnstrukturgesetzes - es soll bereits am 1. Jänner 2004 in Kraft treten - gar keine Zeit für eine Ausschreibung gewesen wäre.
Rasch funktionieren
Schließlich sei es sinnvoll, möglichst rasch eine funktionierende Führung der Teilunternehmen der Österreichischen Bundesbahnen zu haben - noch dazu, wo sich der Verzicht auf eine Ausschreibung nur auf die Erstbesetzung der Managementposten beziehe, meinte der Verfassungsexperte.
Probleme könnte es möglicherweise durch das Gemeinschaftsrecht in der EU geben, wonach EU-Bürger aus anderen Ländern nicht diskriminiert werden dürfen. Dies hält Mayer aber für "eher unwahrscheinlich".