Der Konflikt zwischen den "Krone"-Hälfteeigentümern Hans Dichand und Westdeutsche Allgemeine Zeitung (WAZ) hat einen weiteren Nebenschauplatz erhalten. Die WAZ hat in einer Einstweiligen Verfügung erwirkt, dass Dichands Sohn Michael Aussagen, die die WAZ in die Nähe der organisierten Kriminalität in Kroatien rücken, nicht mehr tätigen darf. Das Handelsgericht Wien ortete in der vorliegenden Verfügung "Wiederholungsgefahr".

Michael Dichand hatte im September im Branchenblatt "Der Österreichische Journalist" behauptet, die WAZ arbeite in Kroatien mit einem Unternehmen zusammen, das "die organisierte Wirtschaftskriminalität in Kroatien darstellt". Mit diesem Unternehmen, der GRUPO, habe die WAZ einen "Geheimvertrag" abgeschlossen. Auch die Behauptung, dass "die WAZ-Gruppe mit der organisierten Kriminalität in Kroatien zusammenarbeitet", fiel in diesem Interview.

"Ehrenbeleidigung"

Das Handelsgericht Wien hat Michael Dichand diese Aussagen nun untersagt. Sie stellten "eine Ehrenbeleidigung nach bürgerlichem Recht" dar und seien geeignet, "Kredit, Erwerb und Fortkommen (der WAZ, Anm.) zu gefährden", also auch Rufschädigung. Darüber hinaus ortete das Gericht "Wiederholungsgefahr", da Michael Dichand im Oktober 2003 die Behauptungen in einem "profil"-Interview "aufrechterhalten" habe. Die Einstweilige Verfügung gilt, bis ein Urteil in der Unterlassungsklage gefällt wurde.

Zustellungsprobleme

Laut Daniel Charim, Rechtsvertreter der WAZ in Österreich, hat Michael Dichand diese Einstweilige Verfügung noch gar nicht erreicht: Er sei ins Ausland verreist und habe sich bei seinem Postamt abgemeldet. Eine Zustellung werde dennoch versucht, darüber hinaus habe man Hans Dichand eine Kopie übermittelt, erklärte Charim. Eine ähnliche Einstweilige Verfügung gibt es laut Charim übrigens bereits in Deutschland vom Landgericht Hamburg. Diese sei Michael Dichand zugestellt worden, von der Möglichkeit, sie zu bekämpfen, habe er aber "bisher nicht Gebrauch gemacht", so Charim.

Michael Dichand meldete sich aufgrund dieser Meldung bei derStandard.at um festzuhalten, dass er von dieser einstweiligen Verfügung bisher nichts gewusst habe und nun vor habe sich bei Gericht diesbezüglich zu melden.

Frist

Ende dieser Woche naht übrigens die nächste Gerichts-Frist im Zwist um die "Kronen Zeitung": Bis 12. Dezember 2003 müsse Hans Dichand seinen "Schiedsrichter" im von der WAZ angestrebten Schiedsgerichtsverfahren benennen, erläuterte Charim. Daraufhin werde sich das Schiedsgericht konstituieren und Hans Dichand eine Frist zur schriftlichen Beantwortung der Klage setzen. (APA)