Fünf Ausländer noch immer verschleppt - Demobilisierung von Paramilitärs fortgesetzt
Redaktion
,
Bogota - Linke ELN-Rebellen haben im Nordwesten
Kolumbiens sechs Beamte der Umwelt- und der Straßenbaubehörden
entführt. Die Männer seien in der Gemeinde Santa Rita in der Provinz
Choco verschleppt worden, als sie den Bau einer Straße prüften,
teilten die Behörden am Sonntag (Ortszeit) weiter mit. Das
ideologisch an Kuba orientierte "Nationale Befreiungsheer" (ELN)
hatte am 12. September auch eine Gruppe von Ausländern im Norden des
Landes entführt.
Eine Deutsche und ein spanischer Leidensgenosse waren vor zwei
Wochen frei gelassen worden. Vier Israelis und ein Brite befinden
sich jedoch weiter in der Gewalt der mit etwa 4.000 Männern und
Frauen unter Waffen zweitgrößten Rebellengruppe des Landes. Die
katholische Kirche, die in dem Geiseldrama vermittelt, hatte die
Hoffnung geäußert, dass auch diese fünf Ausländer bis Weihnachten
freikommen könnten.
Waffenabgabe
Unterdessen ging die Demobilisierung der berüchtigten ultrarechten
Paramilitärs weiter. Am Sonntag legten 160 Mitglieder der
Selbstverteidigungseinheiten von Ortega im Südwesten des Landes ihre
Waffen nieder. In Anwesenheit des Friedensbeauftragten Luis Carlos
Restrepo und von Beobachtern der Organisation Amerikanischer Staaten
(OAS) gaben die zwischen 35 und 60 Jahren alten Männer Gewehre und
Pistolen ab.
Die Bauern von Ortega wurden schon 1960 bewaffnet und waren nicht
in die "Einheiten zur Selbstverteidigung Kolumbiens" (AUC)
integriert. Sie wollten nicht länger Aufgaben der Armee erfüllen,
sondern wieder auf ihren Feldern arbeiten, sagte einer ihrer
Anführer. Vor knapp zwei Wochen hatten 855 Paramilitärs bei Medellin
die Waffen abgegeben. Bis 2005 sollen landesweit etwa 10.000
Paramilitärs demobilisiert sein. (APA/dpa)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.