Demnach muss die betroffene Gemeinde in jedem einzelnen Fall den Nachweis erbringen, dass ein Steuerpflichtiger (Wirt oder Händler) die Getränkesteuer an die Kunden überwälzt hat.
"Wir sind angetan von der Entscheidung", sagte Stefan Günther von Dorda, Brugger & Jordis dem STANDARD. Die Rechtsanwaltskanzler vertritt einige hundert Wirte im Streit mit den Gemeinden. "Das stärkt unseren Rechtsstandpunkt".
Treffen zwischen Gemeinden und Finanzministerium
Eine Abordnung der Gemeinden will sich am Mittwoch mit Finanzstaatssekretär Alfred Finz und Experten des Finanzministeriums in der Angelegenheit besprechen. Voraussichtlich werde beim Wirtschaftsforschungsinstitut (Wifo) erneut ein Gutachten in Auftrag gegeben, mit dem festgestellt werden soll, dass ein großer Teil der Getränkesteuer von den Unternehmern an die Kunden überwälzt wurde, kündigte der Präsident des Gemeindebundes Helmut Mödlhammer an.