Neue Richtlinien und Qualitätskontrolle
Neue Richtlinien und Qualitätskontrolle sollen "den Frauen die unnötige Angst nehmen", hofft Gesundheits- und Frauenministerin Maria Rauch-Kallat (V). Denn in dem von den führenden Medizinern auf diesem Gebiet und der Österreichischen Krebshilfe ausgearbeiteten "Konsensuspapier" ist zu lesen: "Hormonersatztherapie ist die einzige wirksame Möglichkeit zur Behandlung des mittels alternativer Strategien nicht behandelbaren, mittelschweren bzw. schweren Klimakterischen Syndroms."
Medikation nur bei Beschwerden
Die Medikation solle "nur bei Beschwerden und nicht prophylaktisch" erfolgen, betonte die Ressortchefin. Die heimischen Ärzte erhalten entsprechende Aufklärung. Für die Patientinnen wird es ein Informationsblatt in den Ordinationen geben.
Leidet eine Frau in einem Ausmaß unter Wallungen, Schweißausbrüchen, Schlafstörungen etc., die mit der Menopause einhergehen, dass ihre Lebensqualität eingeschränkt ist, gilt das als Indikation, sagte Prof. Dr. Sepp Leodolter, Präsident der Österreichischen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe. Nur zur Vorbeugung und Behandlung von Osteoporose oder für die kardiovaskuläre Prävention sei der Hormonersatz nicht geeignet.
Individuelle Risikoevaluation
"Eine individuelle Risikoevaluation hat stattzufinden", betonte Leodolter. Risikofaktoren sind eine Hormon-abhängige Krebserkrankung, thromboembolische Prozesse, schwere Herz-, Nieren- oder Leberkrankungen sowie nicht abgeklärte, abnorme Genitalblutungen; ebenso erhöhter Alkoholkonsum, krankhaftes Übergewicht, Diabetes mellitus, Gallenwegserkrankungen und Hochdruck.
Die Patientin müsse nach umfassender Aufklärung selbst entscheiden können. Wichtig während der Therapie seien ein Mal pro Jahr ein Arztgespräch sowie Kontrolluntersuchungen: "Die Befindlichkeit der Patientin ist jährlich zu erfragen, die Indikationen zur Hormonersatztherapie jährlich zu überprüfen."
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