Die Untersuchungshaft wurde auf Grund der Flucht- Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr verhängt, sagte ein Sprecher des Landesgerichts. Während dem Firmenchef Anstiftung zur Tat und schwerer Betrug zur Last gelegt würden, bestehe bei seinem einstigen Mitarbeiter der Verdacht der Brandstiftung und des schweren Betrugs. Seit 10.00 Uhr waren beide vom Untersuchungsrichter zu den Vorwürfen befragt worden. Einer der Männer habe ein Geständnis abgelegt, hieß es. Die Tatverdächtigen bleiben nun vorerst 14 Tage in U-Haft. Dann soll über eine mögliche Haft-Verlängerung entschieden werden.
Hausdurchsuchungen und Einvernahmen
Das Bundeskriminalamt hatte in dem Fall seit vergangenem Freitag Hausdurchsuchungen und Einvernahmen durchgeführt. Am Montag wurden die Männer dem Innsbrucker Gericht überstellt. Ermittlungsleiter Fritz Kinzlbauer war zuletzt von eindeutiger Brandstiftung ausgegangen. Ein weiterer Verdächtiger hatte laut Kinzlbauer bereits vor einiger Zeit ein Geständnis in Zusammenhang mit dem Feuer abgelegt. Dieser führte die Beamten dann auf die Spur der anderen beiden Tatverdächtigen.
Das Feuer war am 3. Juni 2001 in der Zentrale des Lodenherstellers "Tiroler Loden GmbH." in Innsbruck ausgebrochen. Teile der Produktion wurden dabei völlig vernichtet. Die Kriminalisten entdeckten im Brandschutt erhebliche Restmengen des Lösungsmittels Aceton. Es wurde vermutet, dass es als Brandbeschleuniger eingesetzt worden war. Die Schadenshöhe betrug nach früheren Angaben der Versicherer umgerechnet 29,7 Mio. Euro (inklusive Betriebsunterbrechung).
Rechtsstreit mit Versicherung
Im Zuge des Brandes kam es auch zu einem Rechtsstreit: Das Textilunternehmen klagte die Uniqa Versicherung. Sie soll einen Teilbetrag der Versicherungsleistung von rund zehn Millionen Euro um mindestens zwei Monate zu spät ausbezahlt und damit "eindeutig vertragswidrig" gehandelt habe, hatte die Tiroler Loden damals argumentiert. Daraufhin sei die Fabrik nicht in der Lage gewesen, dringend anstehende Entscheidungen zu treffen. Das Gericht gab der Tiroler Loden Recht. Die Uniqa legte gegen das Urteil Berufung ein.
In der Fabrik hatte es schon einmal ein Großfeuer gegeben: 1999 war die gesamte Kollektion ein Raub der Flammen geworden.