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Der US-Anwalt Ed Fagan begründete New York als Gerichtsort, da die Gletscherbahnen auf Webseiten Werbung für die Sportregion Kaprun betrieben haben

Foto: Reuters/ TOBIAS SCHWARZ
Salzburg - "Wir haben es immer gesagt. Es gibt keine Zuständigkeit eines US-Gerichtes." Harald Schiffl, Sprecher der Gletscherbahnen Kaprun, war Mittwochvormittag richtig erleichtert: Nach einer Entscheidung eines New Yorker Gerichtes wird es in den USA zu keinem Verfahren gegen die Gletscherbahnen im Zusammenhang mit der Brandkatastrophe vom November 2000 kommen. Das Gericht war zur Erkenntnis gelangt, dass in der Causa Kaprun amerikanisches Recht nicht anzuwenden sei. Damit ist jene Klage hinfällig, die US-Anwalt Ed Fagan im Namen Angehöriger von acht am Kitzsteinhorn verunglückten US-Bürgern in New York eingebracht hatte. Geld Versprechen

"Fagan hat versucht den Hinterbliebenen weiß zu machen, dass eine Klage in New York Erfolg haben wird und hat den Hinterbliebenen viel Geld versprochen. Seine Versprechungen lösen sich in Luft auf", kommentiert Schiffl. Mit der Entscheidung in New York sind freilich nicht alle Klagen vom Tisch. In den USA sind noch Sammelklagen gegen die Firmen Bosch International und Siemens Deutschland anhängig.

Abschluss der Erörterung

Beim Kaprun-Prozess selbst dürfte indes mit dem vorläufigen Abschluss der Erörterung des Hauptgutachtens von Helmut Prader langsam ein Ende in Sicht sein. Prader macht einen "Produktions- beziehungsweise Materialfehler des Heizlüfters" im talseitigen Führerstand des Unglückszuges für die Brandkatastrophe mit 155 Toten verantwortlich.

Dass am Mittwoch ein ehemaliger Mitarbeiter des ausgeschiedenen Sachverständigen Anton Muhr unentschuldigt nicht im Zeugenstand erschienen ist, führt zwar zu einer weiteren Prozessverzögerung, diese dürfte aber angesichts der bisherigen Dauer des Strafverfahrens gegen die 16 Angeklagten kaum ins Gewicht fallen. (dog, neu, DER STANDARD Printausgabe 11.12.2003)