Cartoon: Oliver Schopf

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Keine Sprache der Welt hat den Begriff "Kind" jemals für Personen verwendet, die den frühen Teenagerjahren entwachsen sind. Trotzdem hat Österreichs Justizminister einem EU-Rahmenbeschluss zugestimmt, der etwa für 17-jährige junge Frauen und Männer dieselben Regelungen vorsieht wie für fünfjährige Kinder.

Einige EU-Staaten haben Parlamentsvorbehalte eingelegt. Böhmdorfer hingegen erarbeitete ein Gesetz, das den Rahmenbeschluss bereits vorwegnimmt, mit all seinen absurden Konsequenzen, trotz Proteststurms internationaler Experten und ungeachtet der - vom Minister verschwiegenen - Tatsache, dass der Beschluss ohne die Stimme Österreichs gar nicht erst gefasst werden könnte. Konkret sollen die Bestimmungen für "Kinderpornografie" auf Bereiche ausgedehnt werden, die mit "Kinder"pornografie nichts zu tun haben. Künftig droht bis zu einem Jahr Haft für den bloßen Besitz eines "pornografischen" Bildes eines voll entwickelten 17 ½-jährigen jungen Mannes oder einer voll entwickelten 17 ½-jährigen jungen Frau (§ 207a StGB). "Pornografisch" ist dabei nicht nur die Darstellung sexueller Handlungen von unter 18-Jährigen, sondern bereits deren Abbildung in "lasziver" Pose (für dieses Prädikat reicht es schon, wenn nur die "Schamgegend" zu sehen ist!).

20-jährige "Kinder"?

Selbst dann aber, wenn die Abgebildeten nachweislich über 18 sind, ist der Besitz strafbar, wenn der Erwachsene auf dem Bild nur wie unter 18 aussieht; das gilt sogar für den eigenen Ehepartner - und auch wenn es sich nur um virtuelle Bilder handelt: Wer sie anderen zeigt oder weitergibt oder selbst herstellt, dem drohen bis zu drei Jahre Haft und mehr. Für Jugendliche gibt es keine Ausnahmen: Eine 16-Jährige, die ein erotisches Bild von sich selbst macht und es ihrem 17-jährigen Freund zeigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu eineinhalb Jahren zu bestrafen sein; ebenso ein 15-Jähriger, wenn er (für sein Nachtkastl) von seiner gleichaltrigen Freundin ein Foto im knappen Bikini schießt, der posenbedingt ("lasziv"!) die "Schamgegend" erkennen lässt.

Das Gleiche gilt für einen 14-Jährigen, der eine nackte 17-jährige Schönheit in "pornografischer" Pose auf seinem Heimcomputer generiert und dieses Bild nicht durch Passwort schützt - oder es einem Freund zeigt. Ebenso für 17-Jährige, die intime Bilder von sich selbst austauschen oder einander über Webcams betrachten und dabei ihre "Schamgegend" (oder gar ihre Genitalien) "lasziv" ("pornografisch") entblößen - von sexuellen Handlungen ganz zu schweigen.

Dass, wie der Europäische Menschenrechtsgerichtshof Anfang dieses Jahres festgestellt hat, über 14-jährige Jugendliche einen grundrechtlich verbürgten Anspruch auf sexuelle Selbstbestimmung mit Partnern ihrer Wahl haben (Österreich musste einem Jugendlichen Schadenersatz leisten, weil es ihm dieses Recht nicht gewährt hat), lässt die Regierung völlig außer Acht.

Doch damit nicht genug, will das zuständige Ministerium auch einen neuen uferlosen Tatbestand der "sexuellen Belästigung" schaffen (§ 218 StGB). Strafbar wird sein, wer eine sexuelle Handlung vornimmt und es dabei - nicht willentlich - darauf abgesehen hat, sondern bloß für möglich hält, dass eine andere Person auf diese Weise "belästigt" wird.

Damit werden Liebesspiele in freier Natur oder im Auto potenziell kriminalisiert; solche bei geöffnetem Fenster, ohne zugezogene Vorhänge oder bei dünnen Wänden, sofern die Lust mit Lärm verbunden, ebenso. Soll das alles tatsächlich künftig Angelegenheit der Kriminalpolizei und der Kriminaljustiz werden? Mit Strafandrohung bis zu einem halben Jahr Gefängnis?!

Fatale Wirkung

Um es mit allem Nachdruck deutlich zu machen: Der Kampf gegen sexuelle Ausbeutung, insbesondere von Kindern, ist von größter Bedeutung. Deshalb sind entsprechend strenge Strafbestimmungen, vor allem gegen Kinderpornografie, zu begrüßen, und der Regierungsentwurf enthält auch viele gute Regelungen in diese Richtung. Er geht jedoch weit über die Bekämpfung der genannten Bedrohungen und Übergriffe hinaus und greift tief, ja geradezu absurd, in das Sexualleben der Menschen ein. Insoweit ist er zu kritisieren und abzulehnen - gerade im Interesse einer wirksamen Bekämpfung von Missbrauch und Gewalt.

Denn: Entweder werden die absurden Regelungen nicht vollzogen. Dann wird die Autorität des Gesetzes untergraben; auch die der so wichtigen Bestimmungen gegen die wirkliche Kinderpornografie. Oder sie werden konsequent angewendet. Dann bleibt den mit derlei Absurditäten zugeschütteten Polizeibehörden und Gerichten keine Kapazität mehr, die wirklichen Kinderpornografen zu verfolgen.

In beiden Fällen wird das gut gemeinte Gesetz geradezu zum Kinderpornobegünstigungsgesetz. Das kann niemand wollen. Weshalb Österreichs Kinderschutzexperten in ihrem soeben erarbeiteten "Nationalen Aktionsplan (NAP) Kinder- und Jugendrechte" auch einstimmig gefordert haben, diesen Entwurf nicht Gesetz werden zu lassen. Und stattdessen vernünftige Schutzbestimmungen für Jugendliche zu erarbeiten. (DER STANDARD, Printausgabe, 11.12.2003)