Das am 1. Jänner 2004 in Kraft tretende neue finnische Mediengesetz umfasst auch Publikationen im Internet. Erstmals ist es in Finnland für die Herausgeber von regelmäßig gewarteten und redaktionell erstellten Internet-Seiten verpflichtend, einen verantwortlichen Chefredakteur anzugeben. Darüber hinaus unterliegen Internet-Medien in Hinkunft ebenso der Verpflichtung zur Veröffentlichung von Gegendarstellungen und Widerrufen wie gedruckte und gesendete Massenmedien.

Weitgehend ausgenommen vom "Gesetz über die Meinungsfreiheit in der Massenkommunikation" sind jedoch private und kommerzielle Homepages sowie Chatrooms. Derartige Sites unterliegen nur den im Gesetz enthaltenen Strafbestimmungen, insoweit sie rechtswidrige Inhalte verbreiten.

Schnell durchsetzbare Sanktionen gegen Betreiber von Internetmedien

Neu sind auch die schnell durchsetzbaren Sanktionen gegen Betreiber von Internetmedien. So kann etwa einem Herausgeber vom Gericht in einer Art einstweiliger Verfügung aufgetragen werden, einen bestimmten Inhalt bis zur Klärung eines Sachverhalts vom Netz zu nehmen. Wenn ein ins Internet gestellter Inhalt offensichtlich rechtswidrig ist, kann auch die Sperre der betreffenden Site verfügt werden.

Das neue Gesetz ersetzt die alten finnischen Bestimmungen über die Druckfreiheit und über die Verantwortung von Radiobetreibern. Absicht des Gesetzgebers war es, mit dem neuen Gesetz ein einheitliches Regelwerk zu schaffen, das den Entwicklungen im Bereich der Massenmedien gerecht wird. (APA)