Linz - Die Zeiten der ganz privaten Erleuchtung im Vorgarten dürften schon bald vorbei sein. Jene exakt 738 Zentimeter hohen, hell beleuchtenden "Liebeskreuze", die bereits viele Häuser streng gläubiger Katholiken zieren, sind ins Visier der Baubehörden geraten - und dürften ein Opfer selbiger werden.

"Privatoffenbarung" einer Französin

Die überdimensionalen blau-weißen Objekte, die auf eine "Privatoffenbarung" einer Französin zurückgehen und um rund 1000 Euro inklusive feiner Lichttechnik erhältlich sind, versprechen den Besitzern ewigen Schutz und göttliche Gnade. Bei baubehördlichen Paragrafen scheint jede magische Wirkung aber zu versagen.

"Liebeskreuz"-Besitzer in Leonding

In Leonding dürfte ein "Liebeskreuz"-Besitzer bald im Dunklen sitzen, denn der Bürgermeister will dem Mann den "Gnadenstrom" abdrehen und den sofortigen Abriss des Kreuzes veranlassen.

Das Kreuz sei - aufgrund der Höhe und der Beleuchtung - nach österreichischem Recht klar als Bauwerk einzustu- fen und damit bewilligungspflichtig, begründet Bürgermeister Herbert Sperl. "Das Kreuz ist ein nicht bewilligungsfähiges Monument in einem Wohngebiet", so Sperl.

"Göttliche Abriss-Mission"

Der Besitzer ging jetzt gegen den Bescheid des Bürgermeister - als erste Instanz der Baubehörde - in Berufung, damit obliegt die Entscheidung rund um diese "göttliche Abriss-Mission" dem Gemeinderat.

Schutz

Der Präzedenzfall sorgt auch für Unruhe und Ärger unter den anderen Gläubigen mit Hang zu leuchtenden Liebessymbolen: "Das Kreuz in meinem Garten ist ein Schutz für die ganze Gegend und wurde nach dem Hochwasser 2002 errichtet - dies jetzt vielleicht zu entfernen sollte man sich gut überlegen", bangt eine Mühlviertlerin um ihr Kreuz vor der Haustür. (mro, DER STANDARD Printausgabe 13.12.2003)