Bindend
Die Unterschrift des Händlers sei dabei die Versicherung dafür, dass auf der einen Seite die Rechte des Konsumenten nach dem Urheberrechtsgesetz unangetastet bleiben. Auf der anderen Seite wird bestätigt, dass der Datenträger auf unterschiedlichen Betriebssystem-Plattformen abspielbar ist und dass persönliche Daten weder aufgezeichnet, noch an Dritte weitergeleitet werden. Andernfalls muss der Händler dem Kunden laut Vereinbarung den Kaufpreis zurückerstatten.
Widerrechtlich
Die Datenträger dürfen laut neuem Urheberrecht keine wirksamen technischen Maßnahmen zur Zugangskontrolle enthalten, argumentierte der FFS. Seit längerem werde auch von der österreichischen Arbeitskammer eine Kennzeichnungspflicht für kopiergeschützte Datenträger gefordert.
Notwendigkeit