Rund vier Prozent aller Kinder leiden an Dyskalkulie, einer schweren Rechenschwäche
Redaktion
,
Hannover - Jeder Einkaufsbummel ist für sie ein kleiner
Albtraum: Nie können sie die Preise richtig addieren und ausrechnen,
ob das Geld im Portemonnaie überhaupt reicht. Rund vier Prozent aller
Kinder leiden an einer schweren Rechenschwäche, der so genannten
Dyskalkulie. Bei ihnen entwickelt sich das mathematische Verständnis
nur langsam oder unvollständig. "Während normalerweise Babys schon
mit wenigen Monaten Mengen abschätzen und unterscheiden können, ist
dies bei einer Rechenstörung selbst für Schulkinder noch schwierig",
berichtet der deutsche Bundesverband Legasthenie und Dyskalkulie in
Hannover.
Weder mangelnde Intelligenz noch unzureichender Unterricht oder
fehlende Übung sind dafür verantwortlich, wie die Experten betonen:
Die Ursachen könnten vielmehr sowohl in einer Störung der
persönlichen Lernentwicklung als auch in einer Einschränkung jener
Funktionseinheiten im Gehirn liegen, die für die Zahlenverarbeitung
verantwortlich seien. Aber auch eine Beeinträchtigung im
Sprachverständnis könne die Rechenschwäche auslösen: "Mathematik ist
und hat eine eigene Sprache, die erlernt werden muss", erklärt der
Verband.
Einfluss auf Schullaufbahn
Ohne Hilfe leiden die Betroffenen nach Angaben der Experten ein
Leben lang unter Dyskalkulie: "Was die Grundrechenarten Plus, Minus,
Mal und Geteilt-Durch bedeuten und wie sie angewendet werden,
erschließt sich nicht." Viele könnten nicht die Schullaufbahn
bestreiten, die ihren übrigen Fähigkeiten entspreche. Denn eine Sechs
in Mathe gefährde die Versetzung, oder es drohe sogar der Wechsel auf
eine Sonderschule.
Der Bundesverband fordert daher, Schülern bei einer schweren
Rechenstörung den gleichen Nachteilsausgleich zu gewähren wie Kindern
mit Lese- und Rechtschreibschwäche: Sie sollten einen besonderen
Förderunterricht mit beschreibenden Beurteilungen an Stelle von
Notenziffern erhalten. Im Matheunterricht sollten sie Aufgaben lösen,
die ihrem Leistungsstand entsprächen und ihn verbesserten.
Schließlich dürfe die Dyskalkulie kein Anlass dafür sein, den
Betroffenen den Zugang zur nächst höheren Klasse oder zur
weiterführenden Schule zu verwehren. (APA/AP)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.