Wien - Die SPÖ hat am Freitag ihren Entwurf für einen neuen Grundrechtskatalog in der österreichischen Verfassung vorgelegt. Neben den klassischen Grund- und Freiheitsrechten wie Meinungs- und Versammlungsfreiheit finden sich darin auch soziale und politische Rechte, etwa das "Recht auf soziale Sicherheit".

SP-Chef Alfred Gusenbauer sieht den Grundrechtskatalog als "Rahmen für die Konfliktdemokratie unter zivilisierten Spielregeln".

Spielraum

Der SPÖ-Vorsitzende geht davon aus, dass der Spielraum des einfachen Gesetzgebers, also der Regierung, durch das Ergebnis des Österreich-Konvents zunehmen wird. Gusenbauer verwies dabei auf den SPÖ-Vorschlag, zahlreiche Zwei-Drittel-Materien (etwa die Schulorganisation betreffend) künftig einfachgesetzlich zu regeln. Zum Ausgleich für diesen "Machtverzicht" der Opposition müsse es eine Stärkung der Kontrollmechanismen geben, etwa die Aufwertung der Volksanwaltschaft oder die Lockerung der Amtsverschwiegenheit. Der neue Grundrechtskatalog werde für den Schutz der Bürger vor der "Willkür der einfachen Mehrheit" sorgen.

Für den Zweiten Nationalratspräsidenten und Konvents-Vize Heinz Fischer ersetzt der Grundrechtskatalog die von der ÖVP angestrebte Verfassungspräambel: Der Grundrechtstext sei als "Präambel im weitesten Sinn des Wortes" interpretierbar, werde aber Teil der Verfassung sein und damit "normatives Recht" schaffen. Auch Gusenbauer lehnt eine Präambel ab.

Der Grundrechtskatalog gliedert sich in sechs Abschnitte mit 58 Artikeln. Die sechs Abschnitte enthalten "Elementare Menschenrechte" (Asylrecht, Verbot der Todesstrafe), "Gleichheitsrechte" (Diskriminierungsverbote nach Geschlecht, Rasse, Alter), "Freiheitsrechte" (Gewissens- und Versammlungsfreiheit, Datenschutz), "Soziale Rechte" (Recht auf Wohnung und "Arbeit zu menschenwürdigen, sicheren, gesunden und gerechten Bedingungen"), "Politische Rechte" (Wahlrecht mit 16) sowie "Verfahrensrechte und Rechtsschutz".

Politisch besonders umstritten werden die von der SPÖ angestrebten Sozialen Grundrechte sein. Hier werden etwa die Pflichtversicherung im Sozialbereich, ein allgemein zugängliches öffentliches Gesundheitswesen, sozialer Wohnbau, die Sonntagsruhe sowie unentgeltliche Arbeitsvermittlung und Schulunterricht für Kinder festgeschrieben. Zudem findet sich im Entwurf die Kollektivvertragshoheit der Sozialpartner und das Streikrecht. (APA, red/DER STANDARD, Printausgabe, 13.12.2003)