Klarstellungen
Den Leuten vom Fach - Kinder- und Jugendpsychiater Ernst Berger, Rechtsanwalt Helmut Graupner und der Psychotherapeutin Rotraud Perner - sei es gelungen, den Mandataren die Notwendigkeit zu vermitteln, im Gesetzesentwurf "Klarstellungen" vorzunehmen.
"Harmlose Nacktbilder"
Etwa um auszuschließen, dass das schärfere Vorgehen gegen Kinderpornografie im Internet auch zur strafrechtlichen Verfolgung von unter 18-Jährigen führt, die ihrem jugendlichen Freund oder ihrer Freundin "laszive" Nacktaufnahmen ihrer selbst zusenden oder -mailen: Eine unerwünschte Nebenwirkung, die - so die Experten - laut Entwurf für Paragraf 207a durchaus eintreten kann. Ganz so, wie eine Kriminalisierung von schwulem Outdoorsex durch einen "uferlosen" Paragrafen gegen sexuelle Belästigung auch.