Bestrafungssystem
Punkteführerschein heißt das im Verkehrsministerium nun erdachte Bestrafungssystem nun nicht mehr, "Vormerksystem - Maßnahmen gegen Wiederholungstäter" wird das Ideenbündel salopp genannt. Für die ÖVP meldete sich am Wochenende nur Jugendvertreterin Sylvia Fuhrmann, vor Monaten hatte es seitens dieser Regierungspartei mehr Vorbehalte gegeben. Fuhrmann jedenfalls wies auf die Mobilitätswünsche der Jungen hin und verlangt, dass Bagatelldelikte nicht berücksichtigt werden.
Gebe es nicht mehr Polizisten, bringe das alles nichts, befand für die SPÖ deren Verkehrssprecher Kurt Eder.
Darum geht es im Detail: Es wird eine Datei geschaffen, in die Hochrisikofahrer Aufnahme finden werden, laut Gorbach hätten 95 Prozent der Autofahrer nichts zu fürchten.
Die Datei soll sich an rund sieben besonders schweren Delikten orientieren - Fahren unter Alkohol- oder Drogeneinfluss, gefährliches Rasen, Geisterfahren oder Drängeln unter gefährlichen Verhältnissen sind gemeint.
"Risikofaktor"
Diese Vergehen werden nicht mittels "Punkten", sondern mittels "Risikofaktor" bewertet, unabhängig von aktuellen Strafe. Wer den Risikofaktor 1,2 erreicht (im Schnitt drei schwere Delikte, ein brutaler Fahrfehler kommt also auf durchschnittlich 0,4 Risikopunkte) kann zur Nachschulungen, zum Erste-Hilfe-Kurs oder zum Fahrtechniktraining geschickt werden.
Schlechtpunkte können gelöscht werden
Durch freiwillige Teilnahme können "Schlechtpunkte" wieder gelöscht werden, die Gutschrift beträgt 0,1 Punkte. Nach einem Jahr Wohlverhalten werden 0,2 Risikopunkte vom Konto abgezogen.
Wird der höchste Risikofaktor von 1,5 erreicht, verliert der Lenker seinen Führerschein zusätzlich zum "normalen" Entzug für das entsprechende Delikt für weitere zwölf Monate. "Manche Menschen schreckt eine Geldstrafe allein nicht davon ab, andere im Straßenverkehr zu gefährden", meint Gorbach.