Der Vertrag zwischen der Berliner Regierung und Toll Collect umfasst ohne Anhang 190 Seiten, hier ein kleiner Auszug: Vertragsstrafen sind ab dem dritten Monat nach Verstreichen des Start-Termins in der Höhe von 250.000 Euro pro Tag vorgesehen, ab dem siebten Monat das Doppelte. Schadenersatz wurde neben der Vertragsstrafe ausgeschlossen. Der Haftungsausschluss gelte aber nur bei "fahrlässiger Nichterfüllung", sagen Juristen. Für grob fahrlässiges, vorsätzliches oder bewusstes Handeln müsse das Unternehmen einstehen. Dies regele das Bürgerliche Gesetzbuch. Toll Collect erhält erst dann eine Vergütung für die Mauterhebung, wenn sie tatsächlich funktioniert und eingeführt wird. Vertraglich geregelt ist ferner, dass das Unternehmen für jeden Monat der Verschiebung ein Zwölftel seiner Aufwendungen weniger geltend machen kann.
Hohn und Spott
In den deutschen Medien ist der Hohn über den verpatzten Mautstart groß, schließlich werde es das kleine Österreich schaffen, planmäßig am 1. Jänner 2004 mit ihrem Mautsystem zu starten. Dabei setzen Deutschland und Österreich auf zwei unterschiedliche Techniken. Unsere Nachbarn benutzen das nach Expertenmeinung zukunftsträchtigere System auf Infrarotbasis, während Österreich auf die erprobte Mikrowellentechnik setzt. Außerdem ist die österreichische "Go-Box" leichter einzubauen als die On-Board-Unit (OBU) von Toll Collect. Diese muss im Armaturenbrett eingebaut werden, während die Go-Box einfach auf die Windschutzscheibe geklebt wird.