Berlin - Das zwischen der deutschen Regierung und der Opposition ausgehandelte Gesamtpaket zu Steuer-Senkungen und Arbeitsmarkt-Reformen ist ein Kompromiss zwischen den Ausgang-Positionen beider Lager. Die Eckpunkte der Einigung:

***

STEUERREFORM

  • STEUERSÄTZE: Der Eingangs-Steuersatz sinkt im kommenden Jahr von 19,9 auf 16 Prozent. Ursprünglich sollten es 15 Prozent werden. Der Spitzen-Steuersatz sinkt 48,5 auf 45 Prozent. 42 waren geplant.

  • FINANZIERUNG: Die dritte Stufe der Steuerreform wird nicht komplett von 2005 auf 2004 vorgezogen, sondern nur zur Hälfte: in Höhe von 7,8 Milliarden Euro. Die Steuer-Entlastung beträgt damit insgesamt statt 22 nur 15 Milliarden Euro. Der Rest kommt wie zunächst geplant 2005.

  • Finanziert werden soll dies durch STAATS-VERKÄUFE
  • in Höhe von 5,3 Milliarden Euro, zunächst waren 2 Milliarden vorgesehen. Zudem wird die Steuer-Vergünstigung für FAHRTEN ZUM ARBEITSPLATZ auf 30 Cent je Kilomter gesenkt. Die Koalition wollte 15 Cent. Zur Zeit gibt es für die ersten 10 Kilometer 36 Cent und für jeden weiteren 40 Cent. Die sanftere Kürzung soll dem Staat 400 Millionen Euro im Jahr sparen..

  • Die SUBVENTIONEN für Haus- und Wohnungskäufer werden um 30 Prozent gekürzt. Dies spart knapp 100 Millionen Euro. Die Koalition wollte die Zulage zunächst abschaffen, dann halbieren. Die Union sagte Nein.

    240 Millionen Euro sparen will der Staat durch Veränderungen bei Abschreibungen, also beim Betrag, den Firmen vom Anschaffungspreis einer Investition als Betriebsausgabe geltend machen können.

    Dies alles zusammen bringt dem Staat 6,04 Milliarden Euro oder 77,4 Prozent des vorgezogenen Steuerreform-Teils von 7,8 Milliarden. Der Anteil neuer Schulden zur Rest-Finanzierung beträgt 23,6 Prozent und liegt unter den von der Union maximal zugestandenen 25 Prozent.

    ARBEITSMARKT-REFORMEN

  • Für die Empfänger von Sozialhilfe und für Langzeit-Arbeitlose als Empfänger von Arbeitslosenhilfe soll künftig JEDE ARBEIT ZUMUTBAR sein, auch wenn die Bezahlung unter dem orts-üblichen Tarif liegt.

  • KÜNDIGUNGSSCHUTZ gilt für Neu-Einstellungen in Betrieben ab zehn Mitarbeitern (bisher ab fünf Mitarbeitern). Unternehmen und Gewerkschaften bekommen ein Jahr Zeit, freiwillige Regelungen zu lokalen "Bündnissen für Arbeit" zu finden, die auf Betriebs-Ebene Tariffragen regeln. Sonst will die Regierung die bisherige universelle Gültigkeit von Tarif-Verträgen gesetzlich lockern.

  • GEMEINDE-FINANZREFORM: Bei der Reform der Gewerbesteuer kommt entgegen den Plänen der Regierung doch keine Steuerpflicht für Freiberufler. Die von den Kommunen zu zahlende Gewerbesteuer-Umlage sinkt von 28 auf 20 Prozent. Dadurch bleibt den Kommunen mehr übrig.

  • Bei der ZUSAMMENLEGUNG VON ARBEITSLOSEN- UND SOZIALHILFE zum "Arbeitslosengeld II" gilt nach dem Willen von Union und FDP: Verantwortlich sind grundsätzlich die Arbeitsämter. Auf Wunsch können die Kommunen die Langzeit-Arbeitslose aber auch selbst betreuen. (APA/dpa)