Ab 2004 ist die Steuerlücke beim Sparbuchschenken in Österreich endgültig zu - Falsch geschenkt, können Sparbücher auch heuer schon dem Zugriff der Steuer ausgesetzt sein

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Wien – Die noch verbleibenden Tage bis zum Jahresende bieten die letzte Möglichkeit, Sparbücher zu verschenken, ohne dafür Steuer zu zahlen. Ab 2004 kassiert der Finanzminister bei solchen Gaben Schenkungssteuer – je nach Verwandtschaftsgrad des Beschenkten zwischen zwei und sechzig Prozent. Zwischen Eltern und Kindern gelten zwei Prozent, Beschenkte außerhalb des Verwandtenkreises zahlen bis zu sechzig Prozent.

Eigentlich hätte die Steuerfrei-Zone für Sparbuchschenker schon heuer geschlossen werden sollen – auf massives Drängen der Kreditwirtschaft hatte das Finanzministerium dann am letzten Tag des Jahres 2002 überraschend eine weitere einjährige Verlängerung verkündet.

Bis 100.000 Euro

Allerdings mit einer Einschränkung: Nur die Schenkung von Sparbüchern bis zu 100.000 Euro ist noch bis Jahresende schenkungssteuerfrei. Sparbücher mit mehr drauf dürfen nur unter nahen Verwandten bis Jahresende steuerfrei verschenkt werden. Ein solches Steuerzuckerl dürfte Experten zufolge auch nie mehr wiederkommen.

Nicht befreit ist die Schenkung von Bargeld, von Wertpapieren oder die Schenkung durch Überweisung von Konto zu Konto.

Die Steuerexperten der Süd- Ost-Treuhand (SOT) warnen allerdings vor Fehlern beim Sparbuchschenken, die den Fiskus doch noch zu seiner Steuer verhelfen könnten.

Der richtige Weg

Der Betrag muss auf einem Sparbuch eingezahlt sein, das auf den Namen des Schenkenden lautet. Vor der Schenkung die Seite des Sparbuches kopieren, die den letzten Einzahlungsbetrag ausweist. Schenker und Beschenkter müssen diese Kopie unterschreiben und das Datum 2003 dazuschreiben. Der Beschenkte sollte dann so schnell wie möglich das Sparbuch auf seinen Namen ändern lassen. Das muss allerdings nicht mehr heuer sein, sagt SOT-Seniorpartner Friedrich Spritzey. Dann muss der Schenker diese Schenkung dem Finanzamt melden.

Die Steuerbefreiung greift allerdings nicht, wenn der Beschenkte das Geld sofort verwendet, etwa ein Grundstück erwirbt. Dann wäre der Gegenstand der Schenkung laut Gesetz das Grundstück. Also: Keine Widmung für das Geld vereinbaren und ein halbes Jahr mit Anschaffungen warten, warnt Spritzey vor sonst möglichen überraschenden steuerlichen Folgen. Die Kosten der Anschaffung sollten zudem auch dann möglichst nicht ident mit dem geschenkten Geldbetrag auf dem Sparbuch sein. (Karin Bauer, DER STANDARD Printausgabe, 17.12.2003)