Jener Ukrainer, der nach Verursachung eines katastrophalen Verkehrsunfalles Anfang Dezember in Graz zur Höchststrafe von drei Jahren verurteilt worden war, hat gegen seine Strafe berufen. Der Angeklagte hatte im September in der Weststeiermark alkoholisiert und mit überhöhter Geschwindigkeit einen Unfall ausgelöst, bei dem drei Menschen getötet worden waren.

Selbst Höchststrafe reiche kaum aus

Richter Gernot Patzak hatte bei der Urteilsbegründung gemeint, dass in diesem Fall selbst die Höchststrafe kaum ausreichen würde. Doch Georg O. empfand die Strafe als zu streng und legte Berufung ein. Nun muss der Oberste Gerichtshof entscheiden, ob die Strafe angemessen ist oder nicht.

Bei dem Unfall waren ein junger Weststeirer und sein einjähriger Bub sofort tot gewesen, die Mutter des Kindes erlag einen Tag später ihren schweren Verletzungen. Auch der Unglücks-Lenker trug schwere Beinverletzungen davon. (APA)