Gewerbsmäßiger Betrug
Der Arzt war am 6. März 2002 am Landesgericht Klagenfurt in zehn Fällen des gewerbsmäßigen schweren Betruges mit einem Gesamtschaden von 53.414 Euro schuldig erkannt und zu 18 Monaten Haft bedingt verurteilt worden. In weiteren 30 Fällen hatte es einen Freispruch gegeben. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte beriefen dagegen. Bei der Berufungsverhandlung am 5. Juni d.J. vor dem Obersten Gerichtshof wurden drei der 30 Freisprüche aufgehoben und der Auftrag erteilt, darüber erneut in Klagenfurt zu befinden und das Strafausmaß neu festzusetzen.
Geständig
In der neuerlichen Verhandlung zeigte sich der Arzt voll geständig. Er habe Sonderhonorare verrechnet und in acht Fällen auch erhalten, obwohl er dazu nicht berechtigt gewesen sei. Er habe zwar die Arbeit einer "klinischen Abteilung" geleistet, aber nie ein Bestellungsdekret erhalten. "Ich bedauere die strafrechtlichen Verfehlungen, aber ich hatte nicht die Absicht, die Leute zu betrügen", sagte er. Um das Verfahren nicht weiter zu verzögern, wurden die angeklagten drei Fälle ausgeschieden.
Schadenswiedergutmachung
Staatsanwältin Gabriele Lutschounig verwies darauf, dass inzwischen teilweise Schadenswiedergutmachung geleistet worden sei, aber dadurch das Strafausmaß nicht geringer werden sollte. Verteidiger Hans Gradischnig sagte in seinem Plädoyer, die Menschen würden nicht verstehen, dass einem so hervorragenden Arzt der Betrugsprozess gemacht wird. Denn für so hervorragende Leistungen dürfe Honorar verlangt werden. Er bat um eine bedingte Nachsicht der Rechtsfolgen.