Das kleine kalifornische Start-up D-Squared darf mit dem Versenden von Pop-Ups vorerst weitermachen. Ein US-Bezirksrichter hat eine einstweilige Verfügung gegen das Unternehmen wegen unzureichender Begründung aufgehoben. Eine endgültige Entscheidung soll nun in einer Verhandlung im März kommenden Jahres gefällt werden, berichtet das Wall Street Journal .

Nutzt eine Sicherheitslücke im Microsoft Messenger Service

Die Technik von D-Squared nutzt eine Sicherheitslücke im Microsoft Messenger Service. Über den Messenger Service wurden im Abstand von zehn Minuten Pop-Up-Werbungen verschickt, die auch bei einer Unterdrückung der Pop-Ups durch den Browser erscheinen. Die Werbefenster erscheinen sogar, wenn der User nicht einmal einen Browser verwendet, also gar nicht im Web surft.

"Der Fall hat den Geruch einer Erpressung aber er stellt sich nicht wirklich als Erpressung dar"

Die US-Handelsbehörde FTC hatte die Vorgangsweise von D-Squared als "Hightech-Erpressung" und unfaire Geschäftspraktik gewertet. Die speziellen Werbeeinblendungen verursachten bei Konsumenten substanziellen Schaden. D-Squared rechtfertigte sich damit, mit den Werbe-Pop-Ups lediglich seine eigene Software zu promoten, die eine Unterdrückung eben solcher Pop-Ups ermöglicht. US-Bezirksrichter Andre Davis sah einen Schaden für die User als nicht erwiesen an. Die Begründung für eine einstweilige Verfügung sei unzureichend, teilte der Richter mit. "Der Fall hat den Geruch einer Erpressung aber er stellt sich nicht wirklich als Erpressung dar", sagte Davis. (pte)