Klagenfurt/Brüssel - Das Kärntner Gentechnik-Vorsorgegesetz hat laut Greenpeace eine wesentliche Hürde genommen: In der Nacht auf Dienstag ist die Frist für Stellungnahmen abgelaufen - ohne Ablehnung durch die EU-Kommission. Der Gesetzesentwurf sieht vor, dass der Anbau von Gentech-Pflanzen in Schutzgebieten verboten werden soll, darüber hinaus wird er anzeigepflichtig. Die Behörde schreitet ein, wenn gentechnische Verschmutzung von Natur oder Landwirtschaft zu befürchten ist.

"Kärnten hat einen sehr geschickten Ansatz gewählt, das so genannte Koexistenz-Problem mit dem Wunsch nach Gentechnik-freien Zonen zu verknüpfen", dazu der Gentechnik-Experte von Greenpeace, Thomas Fertl. "Die Bundesländer können die Freisetzung genmanipulierter Pflanzen durch solche Gesetze nahezu verhindern, sofern die Paragrafen streng ausgelegt werden."

Beispielwirkung erhofft

Greenpeace fordert jetzt die Kärntner Landesregierung auf, das Gentechnik-Vorsorgegesetz noch vor den Wahlen am 7. März 2004 dem Landtag zur Beschlussfassung vorzulegen. Außerdem wird erwartet, dass andere Bundesländer ebenfalls den Kärntner Weg einschlagen. Oberösterreich und Tirol haben dies bereits erkennen lassen.

"Österreich hat vielfältige Möglichkeiten, den Anbau von gentechnisch manipulierten Pflanzen gesetzlich zu regeln, ohne dabei gegen EU-Recht zu verstoßen", dazu Fertl. Die Minister Maria Rauch-Kallat und Josef Pröll (V) müssten "endlich aus ihrer Lethargie erwachen und ihre Kompetenzen - etwa im Rahmen des Gentechnikgesetzes - wahrnehmen".

EU-Kommission: Dialog geht weiter

Aus Sicht der EU-Kommission geht der "Dialog" über das Kärntner Gentechnik-Vorsorgegesetz weiter. Noch gebe es Punkte, die aus Sicht der Brüsseler Behörde bzw. aus Sicht der britischen Regierung zu klären seien, sagte der Sprecher von EU-Kommissar Erkki Liikanen. Am Montag sei aber die Stillhaltefrist für das von Kärnten notifizierte Gesetzesvorhaben ausgelaufen. Damit könne das Land das Gesetz umsetzen.

"Mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit" sei keine weitere Beanstandung zu erwarten. Das Ende der Frist bedeute aber keine formelle Zustimmung aus Brüssel. Die EU-Kommission behalte sich das Recht vor, das Gesetz auch später, nach seiner Umsetzung, zu beeinspruchen und allenfalls dagegen beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorzugehen. Über die Substanz der noch offenen Punkte wollte der Sprecher keine Angaben machen. (APA)