Spätestens am 31. 12. 2005 sind Vertrauenspersonen, Zentral- und sonstige Ausschüsse passé. Sie werden nach den Betriebsratswahlen in Betriebsräte bzw. Zentralbetriebsräte umgewandelt. Analog dazu wird der bestehende Personalvertretungsfonds aufgeteilt und als Betriebsratsfonds weitergeführt.
Streiten was das Zeug hält
Bis es so weit ist, wird gestritten, was das Zeug hält. So will die Eisenbahnergewerkschaft beim Arbeits- & Sozialgericht auf Anwendung des Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetzes in der ÖBB klagen, kündigte ÖBB-Gewerkschaftschef Wilhelm Haberzettl am Dienstag an. Sonst könne man mit der Wirtschaftskammer das im Zuge des Streiks vereinbarte neue Dienstrecht nicht verhandeln. Derzeit ist die ÖBB nicht kollektivvertragsfähig, die 47.000 Eisenbahner haben Sonderstatus.
Der Ministerratsbeschluss vom Dienstag, wonach Arbeitszeit- und Arbeitsruhegesetz ab 1. Mai 2004 verbindlich für alle Unternehmen des öffentlichen Verkehrs gelten, hilft den Eisenbahnern nicht, sie müssen ihr Dienstrecht bis 30. Mai 2004 reformieren. Fix ist: Die neue Regelung wird deutlich teurer, im Unternehmen rechnet man mit jährlichen Mehrkosten von rund 125 Mio. Euro. Diese sollen bei Krankengeld, Zulagen und automatischen Vorrückungen (Biennien) eingespart werden.
Reform kostet "am Beginn"