Eigentlich hat die Koalition versprochen, bis Jahresende 2003 den Entwurf für ein einheitliches Pensionsrecht vorzulegen. Versprochen, gebrochen: Der Zeitplan ist nicht zu halten, als neuer Termin wird das erste Halbjahr 2004 angepeilt. Prinzipiell wäre diese Verzögerung um ein halbes Jahr nicht weiter tragisch - wenn es die Regierung im Sommer bei den harten Einschnitten ins ASVG-System nicht gar so eilig gehabt hätte. Und wenn nicht die Politik der zwei Geschwindigkeiten die Vermutung bestätigen würde, dass die ÖVP die rasche Harmonisierung gar nicht ernsthaft will.
Denn schwarze Politiker wollen den Zeitpunkt, ab dem das System für alle gelten soll, möglichst weit hinausschieben: Nur unter 35-Jährige sollen ins neue System - für alle Älteren sollen die unterschiedlichen und "schreiend ungerechten" (Copyright Pensionsexperte Bernd Marin) Systeme bestehen bleiben.
Diese lange Übergangszeit ist unverständlich: Warum soll unkündbaren Beamten weniger Flexibilität zugemutet werden als ASVG-Versicherten? Es ist machbar, sofort anzugleichen und für über 35- Jährige alte Beamtenpensions- und neue harmonisierte Ansprüche zusammenzuzählen - warum soll die Umstellung 30 Jahre dauern und die Ungerechtigkeit verlängern?
Die Schere zwischen den Systemen ist riesig: Beamtenpensionen liegen laut Expertenrechnungen um 250 Prozent über ASVG-Pensionen. Nur ein kleiner Teil der Differenz beruht darauf, dass im öffentlichen Dienst der Anteil besser Gebildeter höher ist - der größere Teil ist schlicht auf das üppigere Beamtenpensionssystem zurückzuführen.
Hauptursache für das Loch in den Pensionskassen ist: ASVG-Versicherte zahlen sich ihre Pensionen durch Beiträge zu 90 Prozent selbst - Bauern zu 20, Beamte zu 30 Prozent. Selbst wenn man der Fairness halber bei Beamten dazurechnet, dass der Arbeitgeber Bund (oder Land) im Gegensatz zu anderen Arbeitgebern keine Pensionsbeiträge zahlt, bleibt: Der Staat muss für Beamtenpensionen viel mehr zuschießen. Extrawürste wie die aktuelle Frühpensionierungswelle machen die Beamten zusätzlich "gleicher" als andere - auch wenn mächtige Lobbys wie die der Lehrer das leugnen und es prächtig verstehen, über ihr Arbeitsleid zu klagen.
Keine Frage: Die Harmonisierung ist kompliziert. Vor allem in vertrackten Details: Beamte bekommen keine Abfertigung, aber Jubiläumsgelder. Beamte haben keine Höchstgrenze für Pensionsbeitrag oder Pension. Beamte haben kein unterschiedliches Pensionsalter für Männer und Frauen, ASVG-Versicherte derzeit schon noch. Und: Die Länder haben üppige Sondersysteme für "ihre" Beamten.
Solche Details sind aber lösbar und Peanuts im Vergleich zum Effekt der Harmonisierung: Sie bringt dem Staat viel Geld (zumindest mittelfristig, kurzfristig kostet es, weil er Dienstgeberbeiträge zahlen muss), sie macht Sonderregelungen wie Frühpension ab 50 unmöglich - und dadurch das Pensionssystem überschaubarer und gerechter. Verzichtet die Regierung auf rasche Harmonisierung, muss sie sich nachsagen lassen, mit der Pensionsreform 2003 zwar harte Einschnitte bei ASVG-Versicherten gesetzt, den zweiten Schritt der Reform aber ausgelassen zu haben, weil ihr der Klientelschutz wichtiger war.