Die Posten "Landwirtschaft" und "Strukturpolitische Maßnahmen" sind die beiden größten Brocken im EU-Haushalt. Im 100-Mrd.-Euro-Budget der Union für 2003 sind rund 47,4 Mrd. für den Agrarbereich und 34 Mrd. für Strukturmaßnahmen vorgesehen. Beide "vergemeinschafteten" Politikbereiche sind nachhaltig von der EU-Erweiterung betroffen.

Kurz vor dem Kopenhagener Gipfel im Oktober 2002 handelten der deutsche Bundeskanzler Gerhard Schröder und Frankreichs Präsident Jacques Chirac einen Kompromiss aus, wie denn die Agrarförderung nach dem Beitritt weiterzuführen sei. Die beiden EU-Granden vereinbarten, an der bis 2006 laufenden Finanzplanung nichts mehr zu ändern und auch die Einkommenshilfen für die europäischen Bauern unverändert weiterzuzahlen.

Für die nächste Budgetperiode von 2007 bis 2013 sollen die Ausgaben für die Direkthilfen dann auf dem Niveau von 2006 eingefroren werden. Damit wären nach derzeitiger Planung für die 15 alten Mitgliedsländer etwa 32 Mrd. Euro an Direktzahlungen vorgesehen. Die zehn neuen Staaten sollten hingegen gemeinsam etwa 1,75 Mrd. Euro erhalten - 35 Prozent jener fünf Mrd. Euro, die ihnen ab 2013 zustehen werden.

Ist der Gesamtbetrag 2013 unverändert, erhalten die neuen Mitgliedsländer dann um gut drei Mrd. Euro mehr Direktzahlungen. Demnach war es für den Kopenhagener Gipfel logisch, dass die alten Mitgliedsländer weniger bekommen müssen. Allerdings: Für die Agrarzahlungen soll dann erstmals eine Inflationsangleichung gelten.

22 Milliarden extra

Auch was Struktur- und Kohäsionsfonds betrifft, ändert sich für die alten Mitglieder vorerst nichts. Die 22 Mrd. Euro, die zwischen 2004 und 2006 in die zehn Beitrittsstaaten fließen, wurden bereits extra budgetiert. Wie groß der Kuchen für alte und neue Länder danach sein wird, hängt wieder von der Finanzplanung bis 2013 ab.

Was die Fördersumme für die Neuen betrifft, ist zu hören, dass Polen die Hälfte davon und die anderen Länder den Rest bekommen sollen. Alle Beitrittsstaaten werden "Ziel-1-Gebiete" (also Regionen mit besonderem Entwicklungsrückstand) sein. Das Burgenland indes wird ab 2007 seinen Ziel-1-Status verlieren. Die Förderobergrenze für die Empfängerstaaten wird jeweils vier Prozent des Bruttonationalproduktes betragen. (DER STANDARD Printausgabe, 18.12.2003, Christoph Prantner)