Wien - Im Parlament soll heute, Donnerstag, der Bundesrat die umstrittene ÖBB-Reform endgültig absegnen. Die SPÖ wird unter Verweis auf Bedenken der Landeshauptleute einen Einspruchsantrag einbringen. Die Regierungsfraktionen ÖVP und FPÖ dürften diesen Antrag jedoch ablehnen. Das so genannte Bundesbahnstrukturgesetz kann damit am 1. Jänner 2004 in Kraft treten. Mit 2005 soll die Neustrukturierung abgeschlossen sein.

Nach dem neuen Gesetz werden die Österreichischen Bundesbahnen (ÖBB) ab kommenden Jahr schrittweise unter einer Holding in insgesamt neun Gesellschaften - vier AGs und fünf GmbHs - geteilt. Der Einfluss der Gewerkschaft wird reduziert. Außerdem wird die Bahn im Rahmen der Neustrukturierung teilentschuldet: 6 Mrd. Euro Altschulden wandern in die Kasse des Finanzminister. Für die Finanzierung des Neubaus werden die ÖBB aber wieder neue Schulden aufnehmen müssen, für die der Bund lediglich die Haftung übernehmen wird.

Holding

An der Spitze der neuen Österreichischen Bahn wird eine ÖBB Holding AG stehen. Darunter stehen künftig die ÖBB Personenverkehrs AG, die Rail Cargo Austria AG, die den Güterverkehr übernehmen wird, eine Infrastruktur Bau AG für alle Bau- und Planungsarbeiten (inklusive ÖBB Planung und Engineering, HL-AG, verbleibenden ÖBB-Schulden und ÖBB Anlagevermögen) sowie eine Infrastruktur Erhaltungs- und Betriebs-AG, die Bahnhöfe, Gleise und Signalanlagen von der Bau AG pachtet und dem Absatz weitervermietet.

Personenverkehr und Güterverkehr gründen gemeinsam wiederum zwei GmbHs: eine ÖBB Traktion GmbH für den Bereich Lokomotiven und Lokführer und eine ÖBB Technische Services GmbH für den Bereich Werkstätten. Auch die Infrastruktur Bau AG erhält zwei Töchter, eine Immobilienmanagement GmbH und die Brenner Eisenbahn GmbH. Als direkte Holding-Tochter ist neben den AGs schließlich auch eine Dienstleistungs GmbH vorgesehen. Sie soll unter anderem das Personalmanagement übernehmen und überzählige Mitarbeiter an Private weiterverleasen. Daneben soll diese Gesellschaft auch die Buchhaltung, die Informatik, den gemeinsamen Einkauf und das Facility Management übernehmen.

Sonderrechte des Betriebsrats fallen weg

Im Zuge der Neustrukturierung wird auch das Bahnbetriebsverfassungsgesetz außer Kraft gesetzt. Die bisherigen Sondermitspracherechte des Betriebsrats entfallen damit. Und statt bisher Vertrauenspersonen, Zentral- und sonstige Ausschüssen wird es auch bei den ÖBB nur noch Betriebsräte bzw. Zentralbetriebsräte geben.

Nicht im Nationalrat beschlossen wird nach den ÖBB-Streiks von November das angepeilte neue ÖBB-Dienstrecht. Vorstand und Gewerkschaft bekommen bis Ende April 2004 Zeit, selbst neue Arbeitsregelungen auszuverhandeln. Insgesamt sollen die ÖBB dadurch mittelfristig 100 Mio. Euro jährlich einsparen. Kommt es zwischen Vorstand und Gewerkschaft bis 30. April zu keiner Einigung, will die Regierung das neu Dienstrecht als Gesetz beschließen. (APA)