Zwischen den beiden Presseagenturen der Slowakei ist ein Streit ausgebrochen. Die slowakische Generalstaatsanwaltschaft ersuchte nun den Verfassungsgerichtshof, die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die Presseagentur der Slowakischen Republik (TASR) zu überprüfen. Der Antrag kam von der kommerziellen Presseagentur SITA, die überzeugt ist, dass das TASR-Gesetz das Recht auf fairen Wettbewerb verletzt. Die TASR werde aus dem Staatsbudget finanziert und könne zugleich unternehmerisch tätig sein.

Darüber hinaus ist die Staatsanwaltschaft überzeugt, dass das TASR-Gesetz im Widerspruch zur Forderung nach freiem, unabhängigem und pluralistischem Journalismus stehe. Medien sollten unabhängig sein, die TASR bekommt jedoch Geld aus dem Staatsbudget und der TASR-Generaldirektor wird von der Regierung nominiert und abberufen. Das Gesetz gibt aber keine Details über die Gründe einer Abberufung an. Somit ist Machtinteresse nicht ausgeschlossen.

"Wenn durch das Gesetz die Stellung des Direktors nicht unabhängig ist, kann man auch nicht die Tätigkeit, die er ausübt, als unabhängig bezeichnen", heißt es in der Erklärung der Staatsanwaltschaft. Falls der Antrag vom Verfassungsgerichtshof angenommen wird und die Entscheidung über die Verfassungswidrigkeit des Gesetzes fällt, wird die Gültigkeit des Gesetzes auf sechs Monate eingestellt. "Wenn das Parlament das Gesetz nach sechs Monaten nicht aufhebt oder novelliert, verliert es seine Gültigkeit", sagte der Verfassungsexperte Peter Kresak gegenüber der Tageszeitung "Sme" (Freitag-Ausgabe). (APA)