Am 32. Dezember ist es bekanntlich zu spät - nicht nur für die Bausparprämie des Jahres, sondern auch für so manche günstige steuerliche Manöver. Wie der Steuerberater Joseph Böck in seiner Broschüre "Steuertipps zum Jahresende 2003 und Jahresanfang 2004", die in Kooperation mit dem STANDARD entstanden ist, darlegt, ist es für Private und Unternehmer sinnvoll, sich kurz vor Jahresende noch einmal alle steuertechnischen Gestaltungsmöglichkeiten anzuschauen.

  • Man sollte vor allem darauf schauen, dass das Einkommen nicht übermäßigen Schwankungen ausgesetzt ist. Wer in einem Jahr mehr als 50.870 Euro verdient, zahlt selbst dann den Spitzensteuersatz von 50 Prozent, wenn er im nächsten Jahr fast nichts verdient. "Versuchen sie überdurchschnittliches Einkommen auf Folgeperioden zu verschieben, oder ein unterdurchschnittliches Einkommen zulasten künftiger Perioden mit höherem Einkommen auszugleichen", empfiehlt Böck. Wer sich im Dezember in einer solchen Lage findet, kann auch Ausgaben des nächsten Jahres, etwa Mietzins, durch eine Vorauszahlung schon dieses Jahr steuerwirksam werden lassen.
  • Hat der Ehepartner oder andere an der Erwirtschaftung des Einkommens mitgewirkt, dann sollte man es danach trachten, es auf diese Personen tatsächlich zu verteilen, rät Böck. Zu beachten sind dabei die sozialversicherungsrechtlichen Folgen: So fällt ein nicht beschäftigter Ehepartner bis zu einem Jahreseinkommen von 3712,56 Euro unter die Geringfügigkeitsgrenze und muss keine Sozialversicherungsabgaben leisten. Von der Einkommenssteuer ist man natürlich auch befreit.
  • Kurz vor Jahresende bieten sich auch Topf-Sonderausgaben wie freiwillige Kranken-, Unfall-, Pensions- oder Lebensversicherungen an sowie Ausgaben zur Wohnraumbeschaffung und -sanierung, Genussscheine und junge Aktien, die zu einem Viertel abgesetzt werden können - ab einem Einkommen von 36.400 Euro jedoch nur noch eingeschränkt teilweise und ab 50.900 Euro gar nicht. Populärer sind derzeit die neuen Zukunftsvorsorgeprodukte, die bis zu 1851 Euro mit einer Prämie von 9,5 Prozent gefördert werden.
  • Kirchenbeiträge sind bis zu einer Höchstgrenze von 75 Euro bei Nachweis der Zahlung abzugsfähig, Steuerberatungskosten unbegrenzt. Gewisse Spenden sind bis zu zehn Prozent des Vorjahreseinkommens absetzbar - heuer erstmals auch Spenden an Museen von "gesamtösterreichischer Bedeutung".

Attraktiv ist außerdem die neue steuerliche Förderung für Breitband-Internetanschlüsse, die nach dem 30. April 2003 hergestellt wurden. Die Kosten können vorübergehend bis zu 50 Euro im Monat abgesetzt werden.
(Eric Frey, DER STANDARD, Printausgabe, 22.12.2003)