Marktanalyse
Die Telekomregulierungsbehörde RTR hatte die Telekom Austria (TA) bisher in den bestehenden vier Telekom-Märkten Festnetz, Mietleitungen, Zusammenschaltung und Mobilfunk als marktbeherrschend eingestuft. Deshalb musste sich die TA ihre neuen Endkundentarife stets von der RTR vorab genehmigen lassen, was die TA als deutlichen Wettbewerbsnachteil sah. Das neue Telekomgesetz (TKG) sieht nun 18 statt der bisherigen vier Teilmärkte vor, was dem Regulator eine differenzierte Marktanalyse ermöglicht.
"Wenn voraussichtlich in einzelnen Endkunden-Märkten der Übergang ins Wettbewerbsrecht stattfindet, wird die Telekom Austria in ihrer Preisgestaltung flexibler"
Die Endkundenpreisregulierung könnte für die TA in einzelnen Märkten nun künftig wegfallen, meinen Brancheninsider. Die Marktregulierung würde sich dann am allgemeinen Wettbewerbsrecht orientieren. "Wenn voraussichtlich in einzelnen Endkunden-Märkten der Übergang ins Wettbewerbsrecht stattfindet, wird die Telekom Austria in ihrer Preisgestaltung flexibler", sagte der Leiter der TA-Regulierungsbehörde, Martin Fröhlich.
Analyse des Breitbandzugangsmarktes
Etwas später als August wird hingegen erst die Analyse des Breitbandzugangsmarktes vorliegen, berichtete Serentschy. Auch der Markt für internationales Roaming werde zu einem späteren Zeitpunkt - sinnvollerweise im internationalen Gleichklang - analysiert werden. Als Basis für die neuen Analysen dienen dem Regulator die von den Telekombetreibern aktuell zur Verfügung gestellten Marktdaten.
Als marktbeherrschend wurde ein Unternehmen bisher bei einem 25-prozentigen Marktanteil eingestuft. Das neue Telekomgesetz, das EU-weit einheitliche Regulierungsbedingungen bringen soll, sieht nun die Feststellung der Marktbeherrschung über differenzierte Analyseverfahren vor, entscheidend ist etwa die funktionelle Austauschbarkeit eines Produktes aus Sicht des Konsumenten.
Prüfung
Geprüft wird etwa, ob ein Monopolist bei einer dauerhaften Preissteigerung von 5 bis 10 Prozent seine Profitabilität erhöhen kann oder ob Kunden auf andere Produkte ausweichen können, dann nämlich herrscht ausreichend Wettbewerb. Wird ein Unternehmen als marktbeherrschend eingestuft, werden spezifisch auf die Wettbewerbsprobleme abgestimmte Regulierungsauflagen auferlegt.