Innsbruck - Für jene Tiroler Familie, der eine gemeinsame Rehabilitation mit ihrem krebskranken Kind unter anderem aus "volkswirtschaftlichen Gründen" abgelehnt worden war, gibt es nun doch ein Happy-End. Nach Angaben der Tiroler Arbeiterkammer, würden sich AK, Gebietskrankenkasse und Kinderkrebshilfe die Kosten teilen. Ursprünglich hatte die Krankenkasse darauf verwiesen, dass die Krankheit unheilbar sei.

Die Familie Oberkofler hatte auf Anraten der Ärzte nach der Krebsbehandlung der zweieinhalbjährigen Tochter eine familienorientierte Rehabilitation beantragt. Lothar Bernhard Zimmerhackl, Vorstand der Universitätsklinik für Kinder- und Jugendheilkunde in Innsbruck, stellte bei der Tiroler Gebietskrankenkasse deshalb den Antrag auf eine familienorientierte Therapie für die Oberkoflers.

Kasse lehnte aus "volkswirtschaftlichen" Gründen ab

Der Tiroler Gebietskrankenkasse war dies nicht genug. Man holte eine Stellungnahme der Ärztlichen Direktion der Tiroler Landeskrankenanstalten ein. Dort hieß es, dass eine solche Rehabilitation "aus ärztlicher Sicht nicht gerechtfertigt ist", das die Prognose Neuroblastom und Cystische Fibrose "als infaust gilt". Verkürzt übersetzt heißt das: Es besteht ohnehin keine Heilungsaussicht, wer weiß, ob die Patientin sehr alt wird. In einem weiteren Schreiben an die Patientenvertretung teilts sie mit, dass es "aus volkswirtschaftlichen Gründen wohl nicht tragbar" sei, das Ansuchen zu befürworten.

Laut AK übernimmt die Tiroler Gebietskrankenkasse nach einem Gespräch Montag Vormittag die Kosten für die Mutter und Lena, die AK die Kosten für den Vater und die Kinderkrebshilfe jene für das zweite Kind der Familie. Eine menschliche Lösung müsse vor Aufrechnung der volkswirtschaftlichen Kosten gehen, hieß es in der Arbeiterkammer. (APA)