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Die Pensionserhöhung beträgt nächstes Jahr ein mageres Prozent

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Bis zum Jahr 2028 soll die Pensionsreform abgeschlossen sein, bereits ab 2017 soll es keine Frühpension mehr geben. Die Reform tritt schrittweise in Kraft, bestehende Pensionen werden nicht angetastet.

Für die zwei Millionen Pensionisten kommt eine äußerst magere Pensionserhöhung. Nur die Hälfte von ihnen bekommt die Inflation abgegolten. Lediglich Pensionen bis zur so genannten Medianhöhe von 667,80 Euro werden um 1,5 Prozent erhöht. Die andere Hälfte der Pensionisten, die eine höhere Pension bezieht, bekommt nur einen Fixbetrag von zehn Euro und zwei Cent dazu. Die durchschnittliche Pensionserhöhung liegt damit bei einem Prozent.

All jene Pensionisten, die mit Stichtag 1. Jänner 2004 in Pension gehen, müssen sich überhaupt auf eine "Nulllohnrunde" einstellen, sie bekommen erst 2006 eine Pensionserhöhung.

2004 bringt den Auftakt zur wohl größten Pensionsreform der Zweiten Republik. Man wird künftig länger arbeiten müssen und dafür weniger Pension beziehen. Der Übergang erfolgt schrittweise, die maximalen Verluste sind für den größeren Teil der noch Aktiven mit zehn Prozent gedeckelt. Nicht angetastet werden bestehende Pensionen.

Kernpunkt der Pensionsreform ist die Abschaffung der Frühpension. Pro Jahr wird mit Beginn des kommenden Juli das Antrittsalter von derzeit 56,5 bzw. 61,5 Jahren um vier Monate erhöht. Endgültig ausgelaufen ist die Frühpension 2017.

Bei der Durchrechnung und damit der Pensionshöhe wird es Änderungen geben. Bisher war es so, dass zur Berechnung nur die besten 15 Jahre hergenommen wurden. Bereits 2004 wird dieser Zeitraum um zwölf Monate erhöht. Am Schluss der Reform (2028) werden die besten 40 Jahre und damit praktisch das ganze Berufsleben herangezogen.

Nicht gerade zugunsten der Versicherten ist auch die Senkung der Steigerungsbeiträge, die 2004 beginnt. In fünf Jahresetappen erfolgt eine Absenkung von zwei auf 1,78 Prozent. Am Ende wird man 45 statt wie bisher 40 Jahre brauchen, um die Höchstpension (80 Prozent der Bemessungsgrundlage) zu erhalten.

Die Abschläge werden ab 2004 pro Jahr Frühpension von 3,75 auf 4,2 Prozent der Bruttopension erhöht.

Die Regierung hat zur Abfederung der Pensionsverluste eine Sonderregelung geschaffen. Die Maximaleinbußen dürfen für heute 35-Jährige und Ältere zehn Prozent nicht übersteigen. Zudem wurde ein Härtefonds eingerichtet. Wer weniger als 1015 € brutto bezieht und mindestens zwei Prozent verliert, hat Anspruch auf eine einmalige Sonderleistung.

Für die Altersteilzeit gelten neue Regelungen. Sie wird statt bisher 6,5 nur noch fünf Jahre möglich sein und kann erst frühestens fünf Jahre vor dem frühesterlaubten Pensionsantritt in Anspruch genommen werden. (red, APA/ DER STANDARD, Print-Ausgabe, 23.12.2003)