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Post-Generaldiretor Anton Wais brachte rund 750 seiner Mitarbeiter den vorzeitigen Ruhestand.

APA/GINDL Barbara
Wien - Am 1. Dezember begann nicht nur für tausende Lehrer die stressärmere Zeit des Ruhestands, sondern auch für hunderte Beamte in Post und Telekom Austria (TA). Auch sie nutzten das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz, um früher als ASVG-Bedienstete in Pension zu gehen.

Während bei der Post heuer rund 750 und beim Postbus 170 Bundesbedienstete die Möglichkeit nutzten, sich bereits mit 55 Jahren (und darüber) in den Vorruhestand versetzen zu lassen, sind die Frührentner der börsennotierten Telekom zum Teil deutlich jünger. Insider berichten von mindestens 200 TA-Mitarbeitern, die das "Schlupfloch Lehrermodell" genutzt haben sollen, andere Quellen beziffern die Zahl der Betroffenen, die keine Krankheit oder chronisches Leiden vorweisen müssen, mit mehr als tausend.

Besonders auffällig: Unter ihnen sind auch 38- und 39-Jährige, also deutlich jünger als die im Gesetz vorgesehenen 55 Jahre. TA-Sprecher Martin Bredl bestätigt auf STANDARD-Anfrage, dass "beamtete Mitarbeiter im 4. Quartal 2003 das Bundesbediensteten-Sozialplangesetz in Anspruch genommen haben". Die genaue Zahl werde erst mit dem Quartalsergebnis am 24. März 2004 bekannt geben.

Lehrermodell

Ermöglicht wurde die breite Nutzung des "Lehrermodells", die in Bilanzpräsentationen nicht selten als Sanierung und von Politikern gern als "Verwaltungsreform" verkauft wird, durch eine Gesetzeslücke. Diese erlaubte es Beamten bis 30. November 2003, im Alter von 55 Jahren (und darüber), sich jederzeit in die vorzeitige Alterspension versetzen zu lassen (§ 1 Bundesbediensteten-Sozialplangesetz). Je nach anrechenbaren Dienstjahren muss dafür lebenslänglich ein Abschlag von vier Prozent hingenommen werden.

Das Gesetz enthält offenbar allerdings auch eine Art Freibrief, nämlich Paragraf 4a. Dieser enthalte die 55-Jahr-Grenze nicht und erlaube so, dass sich Beamte jeden Alters jederzeit in Vorruhestand versetzen lassen konnten, meinen Rechtsexperten. Dafür musste von Personalamt bzw. Unternehmensleitung nur die Vorverlegung des Pensionsantritts bewilligt werden.

Im Gegenzug müssen die Beamten Pensionsabschläge von bis zu 60 Prozent in Kauf nehmen, weshalb die Firmen meist außerordentliche "Abfertigungen" zahlten. In der Post betrug diese maximal 50.000 Euro pro Frühpensionär. Der 38-jährige Telekom-Beamte hätte demnach nur 37 Prozent seiner "normalen Alterspension" bekommen, das Gesetz schreibt jedoch vor, dass er mindestens 40 Prozent bekommt. Die Frührentner können monatlich bis zu 309 Euro dazuverdienen, bei mehr wird die Pension gekürzt.(DER STANDARD Printausgabe, 23.12.2003, Luise Ungerboeck)