Nach dem mysteriösen Tod ihres Gatten, dem 76-jähriger Schönheitschirurgen, wurde ihr nun der Erbschein ausgestellt
Redaktion
,
Nürnberg - Tatjana Gsell, die 32-jährige Witwe des getöteten
Nürnberger Schönheitschirurgen Franz Gsell, kann die Erbschaft ihres
nach einem mysteriösen Überfall gestorbenen Mannes antreten. Das
Nachlassgericht habe den Erbschein unterzeichnet, er werde in den
nächsten Tagen der Witwe zugestellt, teilte ein Nürnberger
Justizsprecher mit.
Franz Gsell war 76-jährig nach einem Überfall im Jänner 2003 den
Folgen seiner Verletzungen erlegen. Er hatte seine Ehefrau als
Alleinerbin seines Vermögens eingesetzt, das hauptsächlich aus der
1,8 Millionen Euro teuren Villa in Nürnberg bestehen soll.
Vorwürfe
Die 32-Jährige könne damit aller Voraussicht nach schon im Jänner
über das Vermögen verfügen, fügte der Sprecher hinzu. "Das Gericht
hat extra noch einmal die Akten des Strafverfahrens Gsell kommen
lassen. Man hat aber nichts gefunden, was gegen die Ausstellung des
Erbscheins spricht", sagte der Gerichtssprecher.
Ermittler hatten Tatjana Gsell monatelang indirekt für den Tod
ihres Mannes verantwortlich gemacht. Sie hatten ihr vorgeworfen,
Mitglieder einer Autoschieberbande zum Überfall auf Franz Gsell in
der gemeinsamen Villa angestiftet zu haben. Sie sollten dabei ihre
dort abgestellte Luxus-Limousine rauben und sie nach Osteuropa
verschieben. Dafür sollte sie - neben der Versicherungssumme - rund
30.000 Euro erhalten. Als der Verdacht auf versuchten
Versicherungsbetrug zusammenschrumpfte, wurde Gsell Ende Oktober aus
der Untersuchungshaft entlassen. (APA/dpa)
Forum:
Ihre Meinung zählt.
Die Kommentare im Forum geben nicht notwendigerweise die Meinung der Redaktion wieder.
Die Redaktion behält sich vor, Kommentare, welche straf- oder zivilrechtliche Normen verletzen,
den guten Sitten widersprechen oder sonst dem Ansehen des Mediums zuwiderlaufen
(siehe ausführliche Forenregeln),
zu entfernen. Benutzer:innen können diesfalls keine Ansprüche stellen.
Weiters behält sich die STANDARD Verlagsgesellschaft m.b.H. vor, Schadenersatzansprüche
geltend zu machen und strafrechtlich relevante Tatbestände zur Anzeige zu bringen.