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Im Kunsthistorischen Museum

Foto: APA/Gindl
Wien - Die mit der Ausgliederung der Bundesmuseen entfallene Bundeshaftung für Kunstwerke wird wieder eingeführt. Dies ist in einer Novelle zum Bundesfinanzgesetz 2003/2004 enthalten, an deren Durchführungsbestimmungen bereits gearbeitet wird. Seit Entfall der Bundeshaftung mussten wertvolle Leihgaben aus dem In- und Ausland für Ausstellungen der Bundesmuseen privat versichert werden.

"Ich hoffe, Mitte Jänner werden sie vom Finanzministerium erlassen." bestätigte die für die Bundesmuseen zuständige Sektionsleiterin im Bildungsministerium, Brigitte Böck, gegenüber der Tageszeitung "Die Presse".

Hoffen auf Ersparnis

Seit Entfall der Bundeshaftung mussten wertvolle Leihgaben privat versichert werden. Im Kunsthistorischen Museum, das jährlich rund 800.000 Euro an Prämien dafür zahlen musste, erhofft sich Generaldirektor Wilfried Seipel hier nun "50 bis 60 Prozent Ersparnis". Aber nicht alle Leihgeber würden sich mit der staatlichen Haftung zufrieden geben.

Albertina-Chef Klaus Albrecht Schröder (750.000 Euro Prämien allein bei der Dürer-Ausstellung) erwartet sich für die kommende Rembrandt-Ausstellung seines Hauses noch wenig Auswirkungen: "Wir werden nur mehr wenige Leihgeber dazu motivieren können, auf Bundeshaftung umzusteigen."

"Freies Geleit"

Eine weitere Neuerung sei, so "Die Presse", das Gesetz über die Immunität von ausländischem Kulturgut, das in Bundesmuseen ausgestellt wird - das so genannte "freie Geleit": Beschlagnahmungen, Rückgabeansprüche Dritter werden so verhindert. (APA)