An sich sei man dennoch auf einem guten Weg. Sollte es aber 2004 keine Einigung geben, "wäre das für den Konvent ein großes Problem", fügte Korinek hinzu. Noch nicht bewerten möchte der VfGH-Präsident, ob Österreich zu einem möglichen Kerneuropa stoßen sollte. Die militärische Beistandspflicht innerhalb der EU wäre für ihn kein Hinderungsgrund und würde auch nicht das Ende der Neutralität bedeuten.
Zwei-Drittel-Mehrheit nötig
"In der Verfassung steht bereits, dass die Neutralität im wirtschaftlichen Bereich in der EU nicht mehr gilt. Daraus ergibt sich, dass auch militärische Leistungen im Zusammenhang mit Frieden sichernden Maßnahmen möglich sind." Eine weitere Veränderung der Neutralität müsste mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden. Eine Volksabstimmung wäre nicht nötig, sollte Österreich dem Beistandspakt beitreten.
Das Aufheben der Hauptverbands-Reform, eines Prestige-Projekts der ÖVP-FPÖ-Regierung I, war für Korinek nicht heikel: "Es ging um eine klassische Staatsorganisationsfrage: Wie muss Selbstverwaltung organisiert sein, damit es noch Selbstverwaltung ist?" Im Falle des Hauptverbands sei die Regierung eindeutig zu weit gegangen.