Diskurs
<b>RAU:</b>Annullierung
Die Annullierung einer nach römisch-katholischem Ritus geschlossenen Ehe ist eine relativ normale Sache. Man muss nicht Angehöriger der Hocharistokratie oder ein politischer Promi sein. Obwohl es natürlich hilft. Annulliert wird etwa, ". . . wenn vor oder bei der Eheschließung irgendwelche Willensmängel von einem oder beiden Partnern vorgelegen haben, sei es, dass ihre Entscheidungsfreiheit beeinträchtigt war, sei es, dass sie eine Ehe nicht mit all den formell versprochenen Konsequenzen schließen wollten, die nach Auffassung der kath. Kirche zum Wesen der Ehe unabdingbar dazugehören (Unauflöslichkeit, Treuepflicht, Bereitschaft zum Kind). Oder wenn die Brautleute aufgrund psychischer Störungen zur Führung einer Ehe als Lebens- und Liebesgemeinschaft unfähig sind" (Diözese Linz). So kann man annullieren, wenn man sich scheiden lassen, aber die Sakramente empfangen und sich eventuell kirchlich wiederverheiraten will. Mit einem Wort, die Kirche ist gar nicht so. Was jetzt auch die Bundespräsidentschaftskandidatin Benita Ferrero-Waldner und ihr nach Annullierung seiner ersten Ehe nunmehr auch kirchlich angetrauter Gemahl Francisco bestätigen können. (DER STANDARD, Printausgabe, 27./28.12.2003)